Pharmazeutische Zeitung online
Pharma-Transparenzkodex

FSA prüft 39 Beanstandungen

09.07.2014  10:13 Uhr

Von Ev Tebroke / Im vergangenen Jahr hat der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) insgesamt 39 Beanstandungen von Verstößen gegen die selbsternannten Transparenz-Richtlinien geprüft.

 

Das geht aus dem Jahresbericht 2013 hervor, den das Selbstkontrollorgan der Pharmabranche nun veröffentlichte. Demnach gingen 38 Beanstandungen auf die Initiative von Dritten wie Privatpersonen, Institutionen und Angehörige der Heilberufe zurück. Alle Hinweise auf potenzielle Verstöße hätten sich dabei gegen Mitgliedsunternehmen des FSA gerichtet, heißt es.

»Es ist erfreulich, dass sich die Öffentlichkeit zunehmend für den Nutzen und die Notwendigkeit der freiwilligen Selbstkontrolle sensibilisiert zeigt und die Augen offen hält«, sagte FSA-Geschäftsführer Holger Diener. Bis zum Jahresende 2013 waren laut FSA 32 Verfahren abgeschlossen. In zwölf Fällen seien Abmahnungen erfolgt mit anschließender Unterlassungserklärung der Unternehmen. In 20 Fällen seien die Verfahren eingestellt worden, weil die Beanstandungen entweder unbegründet oder unzulässig waren, heißt es. Elf Verfahren waren bis Ende Dezember noch nicht entschieden.

 

Der FSA, dem zurzeit 55 Pharmaunternehmen angehören, setzt sich nach eigenen Angaben seit seiner Gründung vor zehn Jahren für die Einhaltung ethischer Standards bei der Zusammenarbeit von Pharmabranche und deren Kooperationspartnern aus dem Gesundheitswesen ein. Um einen lauteren und transparenten Austausch aller Beteiligten zu sichern, hatte der FSA im vergangenen Jahr zudem einen Transparenzkodex verabschiedet, der die Veröffentlichung aller geldwerten Zuwendungen der Mitgliedsunternehmen an Angehörige der Fachkreise und der medizinischen Einrichtungen festlegt.

 

Das Bundeskartellamt hatte den Kodex am 22. Mai dieses Jahres als Wettbewerbsregel anerkannt. Parallel dazu ist, basierend auf einer grundlegenden Änderung beim Fachkreise-Kodex, seit dem 1. Juli die Abgabe jeglicher Geschenke an Angehörige der Fachkreise verboten. /

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