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Parkinsonvereinigung darf nicht für Versender werben

26.07.2013  10:39 Uhr

Von Daniel Rücker / Die im Jahr 2009 vereinbarte Kooperation der Deutschen Parkinsonvereinigung mit dem Arzneimittelversender DocMorris verstößt nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf zumindest in Teilen gegen die Arzneimittelpreisverordnung.

Die Parkinsonvereinigung hatte bei ihren Mitgliedern per Brief für die niederländische Versandapotheke geworben und dabei deren Bonusmodell vorgestellt, das neben dem bei DocMorris ebenso üblichen wie mittlerweile illegalen Rx-Bonus einen zusätzlichen Sonderbonus von 0,5 Prozent für die Mitglieder der Parkinsonvereinigung vorsah.

 

Gegen diese Werbung hat die Wettbewerbszentrale bereits 2009 wegen Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisverordnung und das Heilmittelwerbegesetz eine Unterlassungserklärung angestrengt, die von der Parkinson­vereinigung aber nicht unterzeichnet wurde. Das Landgericht Düsseldorf hat nun den Unterlassungsanspruch gegen die Selbsthilfegruppe bestätigt. Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel seien ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung, so die Düsseldorfer Richter. Die Werbung für ein solches Bonussystem verstoße wiederum gegen Wettbewerbsrecht. Das Angebot von DocMorris sehe einen Bonus von mindestens 2,57 Euro vor. Dies sei auch 2009 schon ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung gewesen.

 

Die Selbsthilfegruppe darf nun nicht mehr für das Bonusmodell werben. Tut sie es doch, muss sie mit einer Strafe von bis zu 250 000 Euro rechnen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. /

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