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Bundesrat

Notdienstpauschale nimmt letzte Hürde

26.07.2013  10:39 Uhr

Von Stephanie Schersch / Das Apothekennotdienst-­Sicherstellungsgesetz (ANSG) hat am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Damit hat das Gesetz seine letzte Hürde genommen und kann wie geplant am 1. August in Kraft treten.

Apotheker erhalten dann eine pauschale Vergütung von voraussichtlich rund 250 Euro für jeden geleisteten Notdienst. Finanziert wird der Zuschuss über eine Anhebung des Fix­honorars für rezeptpflichtige Arzneimittel um 16 Cent. Diese fließen in einen speziell dafür eingerichteten Notdienstfonds, aus dem das Geld anschließend an die einzelnen Apotheken ausgeschüttet wird. Die Fondsverwaltung hat der Deutsche Apothekerverband übernommen.

Geld erstmals im Dezember

 

Die Notdienstpauschale festige die Arzneimittelversorgung gerade in ländlichen Regionen, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). »Die Apotheke vor Ort wird damit gestärkt.« Auch wenn die Pauschale offiziell ab August ausgezahlt wird, erhalten Apotheker wahrscheinlich im Dezember erstmals Geld aus dem Fonds. Denn die Mittel sollen jeweils nach Quartals­ende und spätestens bis zum Ablauf des Folgequartals ausgeschüttet werden.

 

Die ABDA zeigte sich zufrieden darüber, dass die Notdienstpauschale im August an den Start gehen kann. »Wir freuen uns, dass sich die Bundes- und Landespolitiker über Parteigrenzen hinweg so einig sind, dass der Nacht- und Notdienst der Apotheken gestärkt werden muss«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Jetzt komme es darauf an, dass der Notdienstfonds möglichst schnell, effizient und reibungslos funktioniere. »Daran arbeiten wir mit Hochdruck«, so Schmidt.

 

Der Bundesrat hatte nach einer ersten Beratung des ANSG Anfang Mai noch zahlreiche Bedenken angemeldet. So hatte die Länderkammer vor unnötigen Bürokratiekosten gewarnt und gefordert, alternative Finanzierungswege des Notdienstfonds, zum Beispiel über Steuern, zu prüfen. Auch die Beteiligung ausländischer Versandapotheken an der Finanzierung der Pauschale schien dem Bundesrat nicht ausreichend gesichert. Ende Mai hatte die Bundesregierung die Einwände der Länder allerdings allesamt zurückgewiesen.

 

Nachdem das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz den Bundesrat passiert hat, muss jetzt nur noch Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz gegenzeichnen. /

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