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Korruption im Gesundheitswesen

Länder legen Gesetz beim Bundestag vor

26.07.2013  10:39 Uhr

Von Stephanie Schersch / Zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen werden die Länder einen eigenen Gesetz­entwurf in den Bundestag einbringen. Das hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause entschieden.

Der Gesetzentwurf geht zurück auf einen Vorstoß der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Sie wollen erreichen, dass Bestechung und Bestechlichkeit künftig über einen eigenen Straftatbestand in Paragraf 299a des Strafgesetzbuches geahndet werden können. Ärzten, Apothekern und Therapeuten sollen demnach Geldbußen und bis zu drei Jahre Haft drohen, wenn sie Vorteile zum Beispiel von Arzneimittelherstellern annehmen. In besonders schweren Fällen sind sogar fünf Jahre Gefängnis möglich.

Die gleichen Strafen sollen auf der anderen Seite auch für denjenigen gelten, der einen Heilberufler besticht und ihm Geld dafür anbietet, dass er eine bestimmte Leistung erbringt. Darüber hinaus sollen die zuständigen Behörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten, um gegen Betrug vorzugehen. Dabei sollen sie sogar Telefonverbindungen und E-Mails überwachen dürfen, wenn es sich um einen sehr schwerwiegenden Fall von Korruption handelt.

 

In den vergangenen Wochen hatten die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat über die Gesetzesinitiative beraten. Nachdem nun das Plenum zugestimmt hat, können die Länder den Gesetzentwurf der Bundesregierung vorlegen, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss und eine Stellungnahme dazu abgeben kann.

 

Der Vorstoß der Länder unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von den Vorstellungen der Bundesregierung. Sie will Korruption im Gesundheitswesen über eine Regelung im Sozialgesetzbuch (SGB) V bekämpfen. Diese Pläne sind im Präventionsgesetz verankert, das der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition bereits verabschiedet hat. SPD, Grüne und Linkspartei stimmten geschlossen dagegen.

 

Den Bundesländern gingen die Pläne der Regierung von Anfang an nicht weit genug. Sie kritisieren vor allem, dass über eine Verankerung im SGB V lediglich Kassenärzte, nicht aber Privatmediziner zur Verantwortung gezogen werden können.

 

Beratung kurz vor der Wahl

 

Über die vom Bundestag bereits abgesegnete Anti-Korruptionsregelung wird der Bundesrat zusammen mit dem Präventionsgesetz voraussichtlich am 20. September abschließend beraten. Da die rot-grün regierten Länder nicht nur die Pläne zur Betrugsbekämpfung, sondern auch Teile der Vorhaben zur Gesundheitsvorsorge kritisch sehen, könnten sie das Gesetzespaket mit ihrer Mehrheit im Bundesrat dann theoretisch stoppen. /

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