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AMG-Novelle

Länder besiegeln Boni-Verbot

26.07.2013  10:39 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Bundesrat hat das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-Novelle) bestätigt. Damit ist das Boni-Verbot für Rx-Arzneimittel besiegelt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits Mitte Juni verabschiedet.

Die Frage, ob Apotheker bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel Rabatte anbieten dürfen, hat bereits zahlreiche Gerichte beschäftigt. Diese kamen teilweise zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. So hatten Berufsgerichte Boni mit Verweis auf die Arzneimittelpreisverordnung immer wieder untersagt. Der Bundesgerichtshof hatte geringfügige Rabatte aus wettbewerbsrechtlicher Sicht 2010 hingegen für zulässig erklärt, sofern sie Mitbewerber nicht unsachgemäß beeinflussen.

 

Klarstellung im HWG

 

Um diesen Widerspruch zwischen Berufs- und Wettbewerbsrecht aufzulösen, soll es nun eine Änderung im Heilmittelwerbegesetz (HWG) geben. Die Zugabe geringwertiger Kleinigkeiten ist laut Paragraf 7 Absatz 1 bislang erlaubt. Eine Klarstellung soll nun eindeutig festschreiben, dass diese Regelung nicht für Arzneimittel gilt, wenn die Beigabe gegen die geltenden Preisvorschriften verstößt. Eine solche Änderung hatte ursprünglich die ABDA angestoßen. »Auch geldwerte Rabatte oder Boni, die erst zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden, sollen wie schon Barrabatte verboten sein«, erklärte dazu das Bundesgesundheitsministerium.

 

Die AMG-Novelle sieht darüber hi­naus Nachbesserungen bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln vor. Stehen mehrere zweckmäßige Vergleichstherapien zur Verfügung, kann der Gemeinsame Bundesausschuss künftig auswählen, gegenüber welcher dieser Therapien ein Hersteller den Nutzen eines neuen Medikaments nachweisen muss. Bislang musste für den Vergleich immer die günstigste Therapie herangezogen werden. Die neuen flexibleren Regeln sollen dafür sorgen, dass eine Nutzenbewertung nicht allein aus formalen Gründen scheitert, etwa weil Studiendaten für den Vergleich mit einem bestimmten Präparat fehlen.

 

Darüber hinaus zieht die Politik erste Lehren aus dem Chaos rund um die Impfstoffversorgung im vergangenen Herbst. Damals stand in einigen Regionen Deutschlands nicht ausreichend Grippeimpfstoff zur Verfügung, weil ein Hersteller, mit dem viele Kassen Exklusivverträge abgeschlossen hatten, nicht liefern konnte. Um solche Ausfälle künftig zu vermeiden, sollen Kassen und Pharmaunternehmen feste Fristen vereinbaren, darüber hinaus sollen die Hersteller laufend über den Stand der Produktion informieren. Beide Seiten sollen zudem festlegen, dass den Kassen bei Lieferengpässen ein finanzieller Ausgleich zusteht und sie in einem solchen Fall auf die Präparate anderer Unternehmen ausweichen dürfen.

 

Den Bundesrat hat am vergangenen Freitag darüber hinaus das Gesetz gegen Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung passiert. Wer bislang nicht versichert ist und bis Ende des Jahres in eine Kasse eintritt, muss demnach keine Beiträge nachzahlen. Säumigen Zahlern wird ein Teil ihrer Schulden erlassen. Für die Krankenhäuser stellen die Kassen in den kommenden zwei Jahren zudem mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung. /

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