Pharmazeutische Zeitung online
Nutzenbewertung von Eviplera

Ende einer Achterbahnfahrt

10.07.2012  16:17 Uhr

Von Sven Siebenand / In Sachen Nutzenbewertung des HIV- Medikaments Eviplera® ging es in den vergangenen Wochen rauf und runter. Das letzte Wort hatte nun der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA). Dieser hat der Dreierkombination aus Rilpivirin, Emtricitabin und Tenofovir zwar einen Zusatznutzen attestiert, jedoch nur einen geringen.

In einer Veröffentlichung des GBA heißt es, dass eine Einstufung als beträchtlicher Zusatznutzen nicht gerechtfertigt ist. Damit widerspricht der GBA auch dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses hatte erst kürzlich seine Meinung zu dem Kombinationsmittel geändert. Im April 2012 hatte es nämlich nur dem Rilpivirin-haltigen Monopräparat Edurant® einen Zusatznutzen bescheinigt, nicht aber Eviplera. Damals hatten dem Institut im Dossier maßgebliche Daten gefehlt. Diese hat Hersteller Gilead nachgeliefert.

Für die Bewertung der neuen Fixkombination wurden konkret Studiendaten zu Efavirenz in Kombination mit Emtricitabin und Tenofovir herangezogen. In allen drei Studien wurde Rilpivirin zwar als Einzelsubstanz getestet, dennoch sind die Ergebnisse auch für die Bewertung des Kombinationspräparats relevant. Denn die Dosierung von Rilpivirin, Emtricitabin und Tenofovir, die in diesen Studien verabreicht wurde, entspricht der Dosierung in der Fixkombination.

 

In der Gesamtschau der Ergebnisse zu Nebenwirkungen und Viruslast geht das IQWiG bei männlichen Patienten von einem Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen aus, bei Frauen von einem entsprechenden Hinweis. Der GBA hat diese Auffassung so nicht geteilt.

 

Gilead reagierte mit einer Pressemitteilung auf die Entscheidung und führte aus, dass der GBA dem Präparat Eviplera einen Zusatznutzen bescheinigt hat. Dass es sich dabei nur um einen geringen Zusatznutzen handelt, wird mit keinem Wort erwähnt. Der Hersteller bemängelt jedoch, dass der GBA der Verträglichkeit der Therapie »noch nicht in dem Maße« Bedeutung beimisst, »wie Gilead dies als versorgungsrelevant dargelegt hatte«. / 

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