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Unlauterer Wettbewerb

Verband klagt gegen DocMorris

26.07.2013  10:38 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hat vergangene Woche am Landgericht Berlin Klage gegen die Versandapotheke DocMorris eingereicht. Dabei geht es um Angaben zum Unternehmenssitz, die der Versender auf seinen Bestellscheinen macht.

 

Dort ist am unteren Ende des Formulars als Anschrift ein Postfach in Aachen angegeben. Der VSW sieht darin eine irreführende Angabe und einen Verstoß gegen Paragraf 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieser Paragraf legt unter anderem fest, dass ein Unternehmen seine Identität eindeutig offenlegen muss.

 

Patienten könnten aufgrund des Bestellscheins bei DocMorris auf den Gedanken kommen, Arzneimittel bei einer in Aachen ansässigen deutschen Versandapotheke zu bestellen, heißt es in der Klageschrift. Tatsächlich aber schließe der Kunde einen Vertrag mit einem niederländischen Unternehmen, »dessen Verantwortlichkeit im Vergleich zu einer inländischen Apotheke ganz wesentlich eingeschränkt ist«. Erschwerend komme hinzu, dass Patienten das Formular auch für die Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente nutzen können, »denn gerade der Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist mit besonders hoher Verantwortung ihres Anbieters verbunden«.

 

Der Verbraucher müsse zweifelsfrei erkennen können, wer sein Vertragspartner ist. Die Frage, ob es sich um eine Apotheke in den Niederlanden oder in Deutschland handelt, könne die Kaufentscheidung des Kunden maßgeblich beeinflussen, heißt es weiter. So könne der Patient mögliche Beschwerden an eine deutsche Behörde in deutscher Sprache richten, wenn er ein Arzneimittel bei einer deutschen Versandapotheke kauft und es dabei zu Problemen kommt. Bezieht er hingegen Medikamente bei einem Versender aus den Niederlanden, müsse er sich gegebenenfalls an die dort zuständigen Stellen in niederländischer Sprache wenden.

 

Zu kleine Schrift

 

Aus Sicht des Verbands reicht es nicht aus, dass DocMorris am rechten Rand des Bestellscheins auf den Unternehmenssitz im niederländischen Heerlen verweist. Diese Information sei nicht nur in kleiner Schrift, sondern auch noch quer zur Leserichtung abgedruckt, heißt es. Darüber hinaus fehlten Angaben zu Straße und Hausnummer. /

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