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Notdienstpauschale

Deutlicher Vorteil für Landapotheken

26.07.2013  10:38 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Im August soll das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) in Kraft treten. Die darin verankerte Notdienstpauschale soll insbesondere Landapotheken zugute kommen. Dass dieser Plan offenbar kein frommer Wunsch bleiben wird, geht aus Berechnungen der Steuerberatungs­gesellschaft Treuhand Hannover hervor.

Wie viel Geld eine Apotheke in den Notdienstfonds einzahlen muss, hängt von der Anzahl abgegebener Rx-Medikamente ab. Pro Packung werden 16 Cent fällig. Die Höhe der Pauschale je Notdienst wird voraussichtlich bei rund 250 Euro liegen. Laut Treuhand leistet eine Landapotheke 40 Notdienste im Jahr und gibt 31 500 verschreibungspflichtige Medikamente ab. Bis Ende 2013 muss sie damit etwa 2100 Euro an den Fonds abführen, kann auf der anderen Seite aber 4200 Euro kassieren. Auch die typische Apotheke profitiert. Sie gibt im Jahr rund 26 000 Rx-Packungen ab und leistet 30 Notdienste. Zwischen August und Dezember werden damit 1800 Euro für den Fonds fällig, 3100 Euro werden ausgeschüttet.

Apotheken in Ärztehäusern zahlen hingegen mehr in den Fonds ein, als sie für sich verbuchen können. Mit 44 000 Rx-Packungen und gerade einmal 15 Notdiensten im Jahr müssen sie 2900 Euro abführen, erhalten selbst aber nur 1600 Euro. Ähnlich sieht es bei den Apotheken in Lauflagen aus. Bei 36 000 Rx-Packungen und jährlich 15 Notdiensten stehen Einzahlungen von 2400 Euro einer Ausschüttung von 1600 Euro gegenüber.

 

»Jede Apotheke erhält mit der Notdienstpauschale mehr Geld. Gleichzeitig profitieren insbesondere Dorfapotheken, die vergleichsweise viele Notdienste leisten«, fasste Frank Diener von der Treuhand die Ergebnisse zusammen. Die errechneten Werte für dieses Jahr umfassen nur den Zeitraum August bis Dezember. Im kommenden Jahr werden die Apotheken demnach entsprechend stärker von den Zahlungen aus dem Notdienstfonds profitieren.

 

Besteuerung unklar

 

Die 16 Cent pro Rx-Packung, die Apotheker in den Fonds einzahlen müssen, unterliegen der Mehrwertsteuer. Ob auch bei Auszahlung der Notdienstpauschale Umsatzsteuer anfällt, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hatte in seinem Abschlussbericht zur ANSG-Beratung zwar ausgeführt, dass der Bundesfinanzminister die Pauschale als sogenannten echten Zuschuss betrachte, der nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. Die Entscheidung muss letztlich aber in Abstimmung mit den Finanzbehörden der Länder fallen.

 

Treuhand-Geschäftsführer Tobias Meyer bezeichnete die Formulierung im Bericht dennoch als sehr erfreulich. Denn eigentlich verfolge das Bundesfinanzministerium die Strategie, möglichst wenige Ausnahmen im Umsatzsteuerrecht zu erlauben, insbesondere dann, wenn nur einzelne Berufsgruppen profitieren. Auch Diener sagte, das Risiko einer Doppelbesteuerung habe sich mit der Erklärung im Ausschuss­bericht »dramatisch reduziert«. /

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