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Versender dürfen ApoBetrO ignorieren

21.06.2017  09:37 Uhr

Von Ev Tebroke / Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland müssen sich nicht an die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) halten. Darauf hat die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) hingewiesen und sich dabei auf Aussagen des nordrhein-westfälischen Landesgesundheitsministerium berufen.

»Wir müssen feststellen, dass Patienten in vielen Fällen von den Versendern nicht ordnungsgemäß versorgt werden«, so AKWL-Präsidentin Gabriel­e Regina Overwiening. Inländische Apotheken seien laut Apothekenbetriebsordnung dazu verpflichtet, eine ärztliche Verschreibung in angemessener Zeit auszuführen. Bei bestehenden Bedenken müsse der Apotheker die Unklarheiten beseitigen. Für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland sei die ApBetrO hingegen nicht bindend. Sie könnten die Herstellung eines Rezepturarzneimittels verweigern, kritisierte die AKWL.

 

Die Kammer bezieht sich dabei auf einige Fälle, bei denen niederländische Versender die Versorgung von Patienten verweigert hatten. Mal war beispielsweise eine angeblich fehlende Plausibilität der Grund, ein anderes Mal wurde die Belieferung mit dem Hinweis auf »komplizierte zollrechtliche Regelungen« nicht erfüllt.

 

Das Landesgesundheitsministerium sagte dazu auf Anfrage der Kammer: »Ausländischen Apotheken obliegt nicht die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung.« Versender hätten zwar das Recht, deutsche Patienten zu beliefern, aber nicht die Verpflichtung, sie zu versorgen. »Eine behördliche Maßnahme ist somit im vorliegenden Fall nicht möglich«, so das Ministerium. Für die Kammer war dies erneut Anlass, auf ein Rx-Versandverbot zu pochen. /

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