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Impfungen

Regierung stellt Regeln auf

17.06.2015  10:18 Uhr

Von Anna Hohle / Nach der Masernwelle im vergangenen Jahr wollen Union und SPD strenger in Sachen Impfschutz werden. Dafür haben sie einen Änderungsantrag zum Präventionsgesetz ausgearbeitet, über das an diesem Donnerstag der Bundestag abstimmt.

Mit der Änderung will die Koalition die Bürger stärker für das Thema Impfschutz sensibilisieren. »Wir wollen mit unserem Paket mehr Verbindlichkeit beim Impfen. Einen so massiven Masern-Ausbruch wie dieses Jahr darf es in Deutschland nicht wieder geben«, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU).

 

Tritt ein Masernfall in einer Gemeinschaftseinrichtung wie Kita, Schule oder Unternehmen auf, sollen Menschen ohne Impfschutz künftig vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Kinder ohne Masernimpfung dürfen dann etwa ihre Kita nicht mehr besuchen, sobald ein anderes Kind Masern hat. Arbeitgeber in medizinischen Einrichtungen sollen außerdem das Recht erhalten, Mitarbeiter ohne Impfschutz von bestimmten Tätigkeiten auszunehmen.

 

Auch sollen Eltern künftig dazu verpflichtet werden, sich von einem Arzt zum Thema Kinder-Impfungen beraten zu lassen. Vor der Aufnahme ihres Nachwuchses in eine Kita sollen sie schriftlich nachweisen müssen, dass sie eine solche Beratung besucht haben. Weigern sie sich, soll die Kita-Leitung dies an die zuständige Behörde kommunizieren können, etwa Gesundheits- oder Jugendamt. Diese soll dann ein Bußgeld verhängen können.

 

Allerdings sieht der Antrag nicht vor, Eltern zum Impfen ihrer Kinder zu verpflichten. Auch nach einer Impfberatung können sie sich weiterhin gegen die Impfung entscheiden und behalten trotzdem ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

 

In der Koalition hofft man allerdings, dass das ärztliche Beratungsgespräch viele unentschlossene Eltern zum Impfen bewegt. »Unser Ziel ist, dass möglichst alle Kinder in Kindergärten und Schulen gut geimpft sind«, sagte Spahn.

 

Am Donnerstag stimmt das Plenum des Bundestags in zweiter und dritter Lesung über das Präventionsgesetz ab. Am 10. Juli soll es dann im Bundesrat verhandelt werden. /

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