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Apothekenabschläge

Wie sich Rückzahlungen auswirken

22.06.2010  14:20 Uhr

Von Guido Michels / Nach Angaben der Rechenzentren wird von Juli an damit begonnen, die zu viel gezahlten Apothekenabschläge auszuzahlen. Wie wirkt sich das wirtschaftlich in den Apotheken aus?

Vor rund einem halben Jahr wurde per Schiedsstellenentscheid der Apothekenabschlag rückwirkend ab 1. Januar 2009 von 2,30 Euro brutto auf 1,75 Euro brutto je Packung gesenkt. Nach langem Rechtsstreit steht nun fest, dass die Kassen vorerst die zu viel gezahlten Abschläge an die Apotheken zurückzahlen müssen. Da die Auszahlung kurz bevorsteht, lohnt ein Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Der bisherige Abschlag betrug inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer 2,30 Euro, das heißt, netto wurden pro Packung 1,93 Euro an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgeführt. Ab 1. Januar 2009 rückwirkend sind 1,75 Euro Abschlag inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer zu gewähren, das sind netto 1,47 Euro. Per saldo beträgt die Senkung also 0,46 Euro netto (minus 23,8 Prozent).

 

Betrachten wir den GKV-Rohgewinn der rezeptpflichtigen Arzneimittel aus dem Festzuschlag von 8,10 Euro, so steigt dieser ebenfalls um 0,46 Euro oder 7,5 Prozent:

 

alt: 8,10 Euro minus Abschlag 1,93 Euro netto ergibt 6,17 Euro,

neu: 8,10 Euro minus Abschlag 1,47 Euro netto ergibt 6,63 Euro.

 

Bedeutung für die einzelne Apotheke

 

Was die einzelne Apotheke als Rückzahlung erhält, hängt von der Anzahl der zulasten der GKV abgegebenen verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel ab. Diese Daten findet man zum Beispiel in den Auswertungen der Rechenzentren oder im Internen Betriebsvergleich der Treuhand Hannover GmbH. Multipliziert mit 0,46 Euro stellt das Ergebnis in etwa die zu erwartende Wirkung für den eigenen Betrieb dar. Zur groben Orientierung: Kleine Apotheken in der Umsatzgrößenklasse bis eine Million Euro und durchschnittlichem GKV-Anteil werden 2009 mit etwa 6600 Euro entlastet, die typische Apotheke mit etwa 10 000 Euro.

Die Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich die Abschlagsabsenkung auf die Rentabilität der typischen Apotheke auswirkt. Sie erhöht nachträglich den Umsatz und verbessert insofern das Betriebsergebnis vor Steuern. In dieser Musterberechnung steigt es um 0,7 Prozentpunkte. Der Einfachheit halber wurde unterstellt, dass sich die Kosten nicht ändern.

 

Die Auszahlung geschieht jedoch nur unter Vorbehalt. Denn noch ist eine Klage der Kassen gegen die Absenkung anhängig. Sollten die Richter der Sicht der GKV nachträglich stattgeben, müsste das Geld zurückgezahlt werden. /

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