Pharmazeutische Zeitung online
Apothekenbetriebsordnung

Ein erster Entwurf

22.06.2010  17:07 Uhr

PZ / Eigentlich sollte die Apothekenbetriebsordnung schon vor Jahren überarbeitet werden. Die große Koalition wartete jedoch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Fremdbesitz ab. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium eine erste Fassung der neuen Betriebsordnung erstellt.

Allerdings handelt es sich um einen Arbeitsentwurf, der offensichtlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Der Entwurf enthält zum Teil weitreichende Vorschläge, wie die Rücknahme und die erneute Abgabe von Fertigarzneimitteln unter bestimmten Bedingungen. Absehbar ist aber, dass auf die Apotheken eine Reihe neuer Regelungen zukommt, die die Arbeit deutlich verändern könnten.

Ein großer Einschnitt für die Apotheken wäre es, wenn ein Qualitätsmanage­mentsystem für jede Apotheke zur Pflicht wird. Der Arbeitsentwurf sieht dies vor. Mit dieser Vorgabe haben Ex­perten gerechnet, weil die meisten anderen Akteure im Gesundheitswesen schon heute zum Qualitätsmanagement verpflichtet sind.

 

Externe Qualitätsprüfungen

 

Allerdings wird im Entwurf keine Zertifi­zierung des QM gefordert. Dafür sollen Apotheker aber verpflichtet werden, an externen Überprüfungen der Qualität teilzunehmen, also an Ringversuchen oder Pseudo-Customer-Angeboten.

 

Die Herstellung soll stärker an die Regeln der Guten Herstellungspraxis angepasst werden. Konkretisiert wird die Beratungspflicht in der Apotheke. Im Entwurf ist von einer Verpflichtung zur aktiven Beratung die Rede. Das pharmazeutische Personal muss jedem Kunden Beratung anbieten. Die Apothekenleitung ist dafür verantwortlich, dieses sicherzustellen. Die Bestimmungen an Versandhandel und Botendienste sollen auch neu gefasst werden. Außerdem stehen der Bestand von Prüfgeräten und -mitteln, Notfalldepots und auch die Vertretungsregelung der Apothekenleitung auf dem Prüfstand.

 

Ein Referentenentwurf für eine neue Apothekenbetriebsordnung soll in Kürze fertig sein. Erst dann werden Apotheker tatsächlich beurteilen können, was auf sie zukommt. Aktuell wird vor allem Kaffeesatzleserei betrieben. Natürlich lässt der interne Entwurf eine Tendenz erahnen. Es ist ganz offensichtlich das Ziel der Autoren, die Qualität von Apotheken angebotenen Waren und Dienstleistungen zu sichern. Dieses Ziel dürfte von den meisten Apothekern geteilt werden.

 

Definitiv ist es aber noch nicht die richtige Zeit, über Details des Entwurfes zu diskutieren. Bis zu einer verbindlichen Neufassung der Apothekenbetriebsordnung ist es noch ein weiter Weg. Die Erfahrung mit Gesetzgebungsverfahren hat gezeigt, dass Änderungen – auch gravierende – in einem solchen Prozess eher die Regel als die Ausnahme sind. Wie umfangreich diese Änderungen sein werden und an welchen Stellen sie vorgenommen werden, lässt sich zurzeit nicht vorhersagen. / 

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