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BAH

Keine Garantie für sinkende Preise

17.06.2008  16:14 Uhr

BAH

<typohead type="3">Keine Garantie für sinkende Preise

Von Uta Grossmann, Stockholm

 

Bei der Tagung der europäischen Hersteller von rezeptfreien Arzneimitteln zur Selbstmedikation machte sich der Bundesverband der Arzneimittelhersteller für eine Vereinfachung der Zulassung in der EU stark - und wies darauf hin, dass es keinen Automatismus zwischen Liberalisierung und sinkenden Arzneimittelpreisen gibt.

 

Eine Deregulierung und Liberalisierung des Arzneimittelmarktes führt nicht automatisch zu sinkenden Arzneimittelpreisen. Darauf hat der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) während der Jahresversammlung des Europäischen Verbandes der Arzneimittelhersteller AESGP vergangene Woche in Stockholm hingewiesen. Verfechter von mehr Wettbewerb und weniger Regulierung im Gesundheitswesen argumentieren gern mit der Behauptung, die Konkurrenzsituation in einem liberalisierten Markt lasse die Preise fallen. Insbesondere die Erlaubnis von Fremd- und Mehrbesitz an Apotheken ermögliche durch den Einstieg großer Kapitalgesellschaften und die Etablierung von Ketten die Realisierung von Nachfragemacht. Tatsächlich ist die Situation von Land zu Land unterschiedlich, was keine generelle Aussagen über sinkende Preise als Folge einer Liberalisierung zulässt.

 

In Deutschland hatten sich Gesetzgeber und Bundesregierung durch die Freigabe der Preise für rezeptfreie Arzneimittel 2004 deutlich niedrigere Preise in den öffentlichen Apotheken erhofft. Im ersten Quartal 2008 lag der Großteil der Arzneimittelpreise für rezeptfreie OTCs (für over the counter, über den Ladentisch) nach Angaben von IMS Health noch immer auf dem Niveau der Lauertaxe. Darin sind die Daten aller in Deutschland zugelassenen Fertigarzneimittel und apothekenüblichen Waren gelistet, darunter die vom Hersteller empfohlenen Preise.

 

Der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann verwies in Stockholm auf eine Untersuchung des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG). Das Institut hat die Preise für Paracetamol-Tabletten, Ibuprofen-Tabletten, Diclofenac-Creme/Gel und Aciclovir-Creme in sechs Ländern in den Jahren 1995 bis 2005 analysiert. Drei der untersuchten Länder haben einen deregulierten Arzneimittelmarkt (Irland, Niederlande, Norwegen), drei sind »reguliert« (Österreich, Finnland, Spanien). Das ÖBIG stellte fest, dass es keinen Automatismus zwischen mehr Wettbewerb und sinkenden OTC-Preisen gibt. Vielmehr wiesen die regulierten Länder Österreich und Finnland die höchste Preisstabilität auf, während die liberalisierten Staaten Irland und Norwegen die höchsten Preisfluktuationen und Preissteigerungsraten hatten.

 

Auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln führt ein nach marktwirtschaftlichen Mechanismen funktionierender Markt nicht notwendig zu niedrigeren Preisniveaus, wie das Beispiel USA zeigt. Hoffmann zitierte Studien, die die Preise in den USA mit denjenigen anderer Länder wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan und Kanada verglichen. Im internationalen Vergleich war das Preisniveau für verschreibungspflichtige Arzneimittel in den USA am höchsten. Hoffmann folgerte daraus, dass es weder im rezeptfreien noch im rezeptpflichtigen Arzneimittelmarkt ein Naturgesetz sei, dass eine Deregulierung des Arzneimittel- und Apothekenmarktes inklusive der Distribution automatisch zu sinkenden Preisen führe. Er plädierte dafür, am bewährten deutschen System zur Arzneimittelpreisbildung und zur Distribution von Arzneimitteln festzuhalten.

 

Zulassung vereinfachen

 

Die Zulassung von OTCs und pflanzlichen Arzneimitteln in Europa beschäftigt die deutschen Hersteller ebenso wie die Kollegen in anderen europäischen Ländern und war daher auch Thema der AESGP-Versammlung. Die Europäische Kommission hat nach BAH-Angaben seit Inkrafttreten des neuen EU-Zulassungssystems für Arzneimittel im Jahr 1995 für insgesamt 415 Arzneimittel zentrale Zulassungen für alle 27 Mitgliedstaaten zuzüglich Island, Norwegen und Liechtenstein erteilt. Es handelt sich vor allem um biotechnologische oder innovative Arzneimittel und einige wenige Generika. Grundsätzlich steht das zentralisierte Verfahren auch für rezeptfreie Arzneimittel offen. Es wird von den Selbstmedikationsherstellern aber bisher nicht genutzt. Nach Aussage des BAH ist für viele Hersteller von OTCs und pflanzlichen Arzneimitteln eine zentrale europäische Zulassung gar nicht attraktiv. Anders als innovative oder generische Arzneimittel sind rezeptfreie, insbesondere pflanzliche Arzneimittel oft nur für nationale oder sogar regionale Märkte gedacht. Die Hersteller wollen ihre Produkte daher meist lediglich in ausgewählten Ländern verkaufen. Beantragen sie eine zentrale Zulassung, reden dabei alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mit. Das macht das Verfahren für die Hersteller schwer einschätzbar. Scheitert die Zulassung, ist das Produkt für den gesamten europäischen Markt gestorben.

 

Der BAH setzt sich wie auch der große europäische Bruder AESGP dafür ein, die nationalen Zulassungen für rezeptfreie Arzneimittel  auszuweiten. Die EU-Staaten sollen nach Auffassung des BAH die Kompetenz erhalten, in bi- oder multilateralen Abkommen die automatische wechselseitige Geltung nationaler Zulassungen zu vereinbaren.

 

Der BAH-Vorsitzende Hoffmann wies darauf hin, dass solche Abkommen de facto bereits zwischen Luxemburg und Belgien sowie de jure zwischen Liechtenstein und der Schweiz bestünden. Der BAH bringt sich damit in die Fortschreibung des EG-Arzneimittelrechts ein. Die EU-Kommission will dafür im Herbst erste Vorschläge vorlegen.

 

In der AESGP-Versammlung sprachen sich sowohl die sozialdemokratische Abgeordnete des Europäischen Parlaments Dagmar Roth-Behrendt als auch Georgette Lalis vom Direktorat für Konsumgüter der Europäischen Kommission für solche wechselseitigen Anerkennungen nationaler Zulassungen von OTCs und pflanzlichen Arzneimitteln aus.

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