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Versandhandelsverbot

Berliner Senat wird aktiv

17.06.2008  16:52 Uhr

Versandhandelsverbot

<typohead type="3">Berliner Senat wird aktiv

PZ / Der Berliner Senat will sich einer Bundesratsinitiative für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten anschließen. Während die Berliner Apotheker diesen Schritt begrüßen, kündigte der Bundesverband Deutscher Versandapotheken rechtliche Schritte gegen ein Verbot an.

 

Erst Sachsen, dann Bayern und jetzt Berlin: Die Liste der Bundesländer, die den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten wollen, wird länger. Nachdem die Gesundheitsminister von Sachsen und Bayern vergangene Woche eine Bundesratsinitiative ankündigten, erklärte nun auch Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Staatssekretär für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin, der Versandhandel mit hochwirksamen Medikamenten müsse kontrollierbar bleiben.

 

»Bei der Beurteilung des Versandhandels müssen die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung und damit der Schutz der Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen«, hieß es in einer Pressemitteilung. »Die Apotheke vor Ort bietet rund um die Uhr einen niedrigschwelligen Zugang zu Arzneimitteln, unabhängig vom Alter, von der Bildung und vom Versicherungsstatus.«

 

Die Apothekerkammer und der Apothekerverband Berlin (BAV) begrüßten diesen Vorstoß. Die Politik habe erkannt, dass Abgabe und Beratung bei Arzneimitteln auf Rezept in der Apotheke untrennbar zusammengehören. »Eine frühere Bundesregierung hat den Versandhandel voreilig komplett freigegeben, ohne die Folgen zu bedenken« sagte Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender des BAV. »Es ist höchste Zeit, diesen Fehler jetzt zu korrigieren. Niemand kann heute vor der wachsenden Gefahr der Arzneimittelfälschungen die Augen verschließen.«

 

Naturgemäß sind dies schlechte Nachrichten für den Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Deren Vorsitzender Christian Buse scheint den gesamten Versandhandel bereits in Gefahr zu sehen: »Ein Totalverbot wäre eine unverhältnismäßige und rechtswidrige Einschränkung der Berufsfreiheit und der europäischen Warenverkehrsfreiheit«, sagte er gegenüber der Berliner Zeitung am vergangenen Freitag. Man erwäge rechtliche Schritte gegen ein Verbot.

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