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OTC-Analgetika

Mit Warnhinweis

13.06.2018  09:55 Uhr

Von Ev Tebroke / Rezeptfreie Schmerzmittel mit Ibuprofen, ASS und Co. müssen künftig einen Warnhinweis auf der Packung tragen. Dieser soll Verbraucher für die Gefahren einer längeren Einnahme dieser Medikamente sensibilisieren. Apotheker und Schmerzexperten hatten dies schon lange gefordert.

Der Bundesrat hat der sogenannten Analgetika-Warnhinweis-Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zugestimmt. Künftig müssen demnach alle Packungen von OTC-Analgetika folgenden Warnhinweis tragen: »Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben«. Auch Rezeptur- und Defekturarzneimittel müssen auf dem Außenbehältnis eine entsprechende Warnung tragen.

Die Apotheker begrüßen die geplante Verordnung. »Der neue Hinweis auf jeder Packung kann dazu beitragen, das Risikobewusstsein zu verbessern«, betont der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Andreas Kiefer. Die BAK habe in der Vergangenheit wiederholt auf das Risikopotenzial rezeptfreier Schmerzmittel hingewiesen.

 

Rund 91 Millionen Packungen solcher Medikamente gingen nach Angaben der BAK im Jahr 2017 über die HV-Tische. Dabei handelt es sich um Medikamente mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon. Deren längerfristige Anwendung oder Überdosierung kann medizinischen Erkenntnissen zufolge aber zu einer Reihe von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen, die auch tödlich sein können. So kann es etwa zu Blutungen, Perforationen oder Geschwüren im Magen-Darm-Trakt kommen. Auch können Schlaganfälle sowie Leber- und Nierenschäden auftreten.

 

Die Packungsbeilagen der Medikamente weisen zwar auf diese Gefahren hin. Die Warnungen kommen aber bei vielen Anwendern nicht an. Studien des Robert-Koch-Instituts zufolge nehmen 22 Prozent der OTC-Anwender die Mittel länger als vier Tage ein. Und ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer, die OTC-Analgetika länger als vier Tage anwenden, kennen die Anwendungsempfehlungen nicht.

 

Auch die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßt deshalb die neue Verordnung als wichtigen Schritt: »Damit werden die Verbraucher in Bezug auf die Dosis und Anwendungsdauer auch rezeptfreier Arzneien sensibilisiert und von einer Einnahmedauer ohne ärztlichen Rat von über vier Tagen abgehalten«, sagt Professor Martin Schmelz, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft.

 

Für die Umstellung der Arzneimittelpackungen ist für die Hersteller eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Für Rezeptur- und Defekturarzneimittel sieht die Neuregelung eine Frist von 12 Monaten vor. Vorrätige Packungen ohne Warnhinweis dürfen vom Großhandel und den Apotheken noch abverkauft werden. Sobald die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet ist, soll sie am ersten Tag des darauffolgenden Monats in Kraft treten. /

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