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Ausschreibungen

OLG-Urteil legitimiert Dumping-Offerten

15.06.2016  09:00 Uhr

Von Ev Tebroke / Pharmaunternehmen dürfen ihre Präparate bei Ausschreibungen auch zum Dumpingpreis oder gratis anbieten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vergangene Woche entschieden. Demnach sind die Kassen im Rahmen der Rabattvertragsregelung verpflichtet, solche Offerten anzunehmen.

»Mit dieser Entscheidung legitimiert das OLG Preisdumping und hat natürlich auch die Verantwortung für die Folgen am Markt zu tragen«, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Christopher Hermann. Mit dem OLG im Rücken könnte ein Pharmaunternehmen nun sein dreistes Geschäftsmodell verwirklichen und damit Marktverdrängung betreiben, die aller fairen wettbewerblichen Logik entbehre.

Hintergrund des OLG-Entscheids ist das Angebot eines Pharmaunternehmens, der AOK-Gemeinschaft seine Antibabypille im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens quasi kostenlos anzubieten. Das OLG findet diese Praxis rechtens und folgt damit dem erstin­stanzlichen Beschluss der Vergabekammer des Bundes. Die Urteilsgründe liegen aber noch nicht vor.

 

Per Rabattvertrag mit allen Ortskrankenkassen könne das Unternehmen jetzt sein Produkt in den deutschen Markt drücken, folgert die AOK Baden-Württemberg. Hermann kritisiert das OLG-Urteil scharf: »Hier hat wohl niemand ausreichend realisiert, dass das Unternehmen mit dieser Null-Strategie vorhat, Wettbewerber in diesem Segment auszuschalten. Später kann es dann kassieren.« Exakt solche Auswüchse sollte das Vergaberecht aber eigentlich verhindern.

 

Eigentlich sollen Kassen die Angebote der Pharmahersteller im Rahmen des Vergabeverfahrens überprüfen. Statt solche Prüfungen in ihrer Stringenz mehr zu stärken, wird Hermann zufolge dieses Recht auf eine sogenannte Auskömmlichkeitsprüfung mit dem Urteil gekippt. Nach Angaben der AOK liegt bereits ein weiteres Angebot über eine Schenkung von Arzneimitteln vor. »Wie wir uns dagegen noch rechtlich wehren können, müssen wir jetzt genauestens prüfen«, so der AOK-Chef. /

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