Pharmazeutische Zeitung online
LSG Hamburg

Kasse muss Abschlag voll zurückzahlen

10.06.2015  09:35 Uhr

Von Stephanie Schersch / Begleichen Krankenkassen Rechnungen aufgrund unberechtigter Retaxationen zu spät, verlieren sie ihren Anspruch auf den Apothekenrabatt. Das hatte das Bundes­sozialgericht bereits im Jahr 2012 entschieden. Jetzt muss die Auffanggesellschaft der mittlerweile insolventen City BKK Hamburger Apothekern mehr als 169 000 Euro zurückzahlen.

In dem Fall ging es um eine Rechnung über Arzneimittel, die Apotheker im August 2003 an Versicherte der City BKK abgegeben hatten. Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum hatte die Forderungen in Form einer Sammelrechnung gestellt. Allerdings hatte die Kasse nicht den vollen Betrag gezahlt, sondern die Rechnung unter anderem aufgrund von Retaxierungen um rund 55 000 Euro gekürzt.

Zwar war schnell klar, dass die City BKK den Betrag teilweise unrechtmäßig einbehalten hatte. Sie hatte daher im Januar 2005 etwa 48 000 Euro zurückgezahlt. Aus Sicht der Apotheker hatte die Kasse damit allerdings den Anspruch auf den Apothekenrabatt verloren. Schließlich hatte sie die Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen vollständig bezahlt, wie es das Gesetz vorschreibt. Der Hamburger Apothekerverein (HAV) hatte daraufhin geklagt und der Fall war schließlich vor dem Bundessozialgericht (BSG) gelandet.

 

Im März 2012 hatten die dortigen Richter den Apothekern grundsätzlich Recht gegeben. Allerdings hatten sie den Fall zur endgültigen Klärung zurück an das Landessozialgericht (LSG) in Hamburg verwiesen, denn unklar war, welche Posten der Sammelrechnung von der Kürzung und damit der verspäteten Zahlung tatsächlich betroffen waren und welche nicht. Die Beweislast schrieben die BSG-Richter dabei der Krankenkasse zu.

 

Die war jedoch nicht mehr in der Lage, nachträglich genau aufzuschlüsseln, welche Forderungen fristgerecht und welche verspätet beglichen wurden. Nach mehr als zehn Jahren Rechtsstreit entschieden die Hamburger Richter daher Ende Mai, dass die Kasse keinen Anspruch auf Apothekenrabatt hat. Nun muss die Auffanggesellschaft der City BKK den vollen Betrag und damit rund 169 000 Euro plus Zinsen an die Apotheker zurückzahlen. Eine Revision ist nicht möglich. Der HAV-Vorsitzende Jörn Graue begrüßte das LSG Urteil. »Diese Richtigstellung war längst überfällig«, sagte er. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa