Pharmazeutische Zeitung online
»Vorteil 24«

Spahn vermutet Betrug

12.06.2012  18:36 Uhr

Von Stephanie Schersch / CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hat Bedenken in Bezug auf das Pick-up-Modell »Vorteil 24« angemeldet. Aus seiner Sicht handelt es sich bei diesem Konzept um den Versuch, gezielt steuerrechtliche Vorschriften zu umgehen, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern.

»Das sieht alles nach Betrug aus, mindestens aber nach einem Kostenrisiko für die Kassen«, sagte er. Spahn fordert klare Regeln und hofft auf Unterstützung aus dem Bundesfinanzministerium (BMF).

»Vorteil 24« ist eine Idee der Apothekerfamilie Winterfeld, die in Nordrhein-Westfalen die Montanus-Apotheken betreibt. Das Konzept sieht vor, dass der Kunde in der Apotheke Arzneimittel bestellt. Diese Bestellung wird an den niederlän­dischen Ableger Montanus Apotheke BV weitergeleitet. Dort holt ein Logistikunternehmen die Ware ab und liefert sie in die deutsche Apotheke, wo sie der Kunde schließlich in Empfang nehmen kann – inklusive der bei niederländischen Apotheken üblichen Vergünstigungen.

 

Erst vor Kurzem hatte das Finanzministerium Spahn auf Nachfrage mitgeteilt, dass grundsätzlich der deutsche Steuersatz von 19 Prozent gilt, wenn ausländische Versandapotheken Arzneimittel nach Deutschland liefern. In Holland werden hingegen lediglich 6 Prozent Umsatzsteuer berechnet. In einem Brief an den Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk, hakt Spahn nun noch einmal nach und nimmt konkret auf »Vorteil 24« Bezug.

 

Bei diesem Modell behaupte die versendende Apotheke, es liege kein Versand nach Deutschland vor, sondern eine Abholung durch den deutschen Kunden im Ausland, vermittelt durch ein Logistikunternehmen, schreibt Spahn. »Nach meiner Auffassung handelt es sich allerdings auch bei dieser Konstruktion um einen Fall des Versandes durch die ausländische Apotheke nach Deutschland.«

 

Schwierigkeiten sieht der gesundheitspolitische Sprecher der Union bei der Durchsetzung der aus Sicht des Finanzministeriums eindeutigen steuerrechtlichen Vorgaben. Das BMF hatte zugesichert, den Spitzenverband der Krankenkassen über die Steuerrechtslage zu informieren. Das ist Spahn allerdings zu wenig, »zumal es sich mittlerweile um Millionenbeträge handeln dürfte, die umsatzsteuerrechtlich falsch behandelt werden«.

 

Gleiche Kennzeichen

 

Das Problem sei, dass ausländische Versender die gleichen Institutionskennzeichen erhalten wie deutsche Apotheken, wenn sie über eine Abrechnungsstelle Rezepte bei den Krankenkassen einreichen. Diese merkten bei der Abrechnung also gar nicht, dass es sich um ausländische Apotheken handelt, denen nicht der Verkaufspreis inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer zustehe, sondern nur ein Nettobetrag zuzüglich 6 Prozent Steuer.

 

Werde ein Arzneimittel aus den Niederlanden direkt an den Patienten geschickt, stehe der Versandapotheke nur der Nettobetrag zu, da – gemäß der bereits erfolgten Antwort des BMF – die Krankenkasse als umsatzsteuerrechlicher Empfänger gelte und 19 Prozent Umsatzsteuer abführen müsse, schreibt Spahn. Er schlägt daher vor, spezielle Institutionskennzeichen für ausländische Versandapotheken einzuführen, sodass diese über die Abrechnungsstellen nur noch den Nettobetrag erhielten. /

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