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lndustrie kritisiert Röslers Sparpläne

15.06.2010  16:57 Uhr

Von Uta Grossmann, Berlin / Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie fordert Änderungen der Vorschläge des Bundesgesundheitsministers zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Die Interessen der Hersteller sollen stärker berücksichtigt werden.

Dr. Bernd Wegener spielte auf den Lieblingsspruch des Bundesgesundheitsministers Dr. Philipp Rösler (FDP) an, als er von seiner »Bambusmentalität« sprach. Rösler möchte mit dem Spruch vom Bambus, der sich im Sturm biegt, aber nicht bricht, zum Ausdruck bringen, dass er dem Sturm der Kritiker standhalten wird. Wegener wendete die Eigenschaft der Biegsamkeit ins Negative und kleidete seine Kritik an Röslers Sparplänen in die Formulierung, der Bambus werde zum Bodendecker.

Der Vorsitzende des Bundesverband­es der pharmazeuti­schen Industrie (BPI) nutzte seinen Bericht zur Lage in der Hauptversammlung am Diens­tag in Berlin, um deutlich zu machen, was die im BPI organisierten Phar­maunternehmen von Röslers Vor­schlägen halten: nämlich nicht viel. Ein von sechs auf 16 Prozent erhöh­ter Herstellerrabatt treffe auch preis­werte, nicht festbetragsgebundene Arznei­mittel, kritisierte Wegener. Er forderte, preisgünstige Nischenpro­dukte von der Erhöhung auszuneh­men, ebenso orphan drugs, Arznei­mittel zur Behandlung seltener Krank­heiten.

 

Auch am Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung des Arznei­mittelmarktes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) hatte Wegener einiges auszusetzen. Die geplante Kostenerstattung für Patienten, die nicht das im Rabattvertrag ihrer Krankenkasse vorgesehene Präparat haben wollen und die Differenz selbst zu zahlen bereit sind, müsse unbürokratisch vonstatten gehen, verlangte er. Da die Höhe des mit dem Hersteller ausgehandelten Rabatts geheim sei, könne die Kasse einen willkürlichen Erstattungsbetrag festlegen. Der BPI plädiert deshalb dafür, den Festbetrag zu erstatten. Ganz grundsätzlich fordert der Verband, »den Unsinn ruinöser Rabattverträge im Generikabereich« zu beenden.

 

Kritik an Austauschbarkeitsregelung

 

Die Regelung zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln, wenn sie für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sind, nannte Wegener einen der schlimmsten Auswüchse der AOK-Vertragslogik, der nun durch Gesetz legitimiert werden solle. Das stehe im Widerspruch zu den Regelungen zum Off-Label-Use, zum Zulassungsrecht, gefährde die Therapiesicherheit und bringe erhebliche haftungsrechtliche Probleme für Ärzte, Apotheker und Hersteller.

 

Und der BPI sieht noch mehr Veränderungsbedarf. Die »Machtfülle« des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), der den Leistungskatalog der GKV bestimmt, nannte Wegener ein »ernstes Problem«, denn dem Selbstverwaltungsgremium der Ärzte und Kassen fehle die nötige gesellschaftliche Legitimation.

 

Die frühe Nutzenbewertung soll nicht zwingend für jedes erstattungsfähige Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen Pflicht sein, verlangt der BPI. Wenn der Preis eines Medikaments unterhalb der »Erheblichkeitsschwelle« von 2,50 bis 3 Euro pro Tagesdosis liege, soll ihm der »Verhandlungsmarathon« mit dem Spitzenverband der Krankenkassen um einen Preisrabatt erspart bleiben, forderte Wegener. /

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