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»Datenklau«-Prozess

Staatsanwalt bezieht Stellung

06.06.2018  09:17 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und Systemadministrator Christoph H. geht es nicht recht voran. Der Staatsanwalt sprach sich zwar gegen eine Aussetzung des Verfahrens aus, die Strafkammer hat aber noch nicht entschieden. Dennoch sind neue Termine bis in den Oktober angesetzt.

Vergangene Woche fand der mittlerweile 18. Verhandlungstag vor dem Berliner Landgericht statt. Der Staatsanwalt gab seine angekündigte Stellungnahme zur Aussetzung des Verfahrens ab und sprach sich gegen einen solchen Schritt aus. Seine Begründung: Es habe gerade ohnehin eine längere Verfahrenspause gegeben, die zur Einarbeitung in die neu aufgetauchten E-Mails genügt habe. Zudem erwartet er in dem Schriftwechsel keine relevanten Inhalte.

 

1000 neue E-Mails

Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten die Aussetzung kürzlich beantragt, um sich einen Überblick über mehr als 1000 neue E-Mails zu verschaffen. Der Mailverkehr, der seinerzeit zwischen Ermittlern, Staatsanwaltschaft und Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgetauscht worden war, war erst kürzlich nachgereicht worden und zum Teil nicht in der Ermittlungsakte. Auch einen weiteren Antrag seitens der Verteidiger – nämlich den Vorgesetzten des damaligen Ermittlungsleiters als Zeugen zu laden – wies der Staatsanwalt zurück. Er verspreche sich mit Blick auf die Schuldfrage davon keinen Gewinn.

 

Seit Januar 2018 müssen sich die Angeklagten vor Gericht verantworten, sie sollen zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Mitarbeitern des BMG ausgespäht haben. Bellartz soll H. für diese Insider-Informationen bezahlt haben.

 

Seit dem vorangegangenen Verhandlungstermin hatte auch die Strafkammer Zeit, erneut über die Sicherstellung einiger Papiere und des PCs des leitenden Kriminalbeamten zu beraten. Einen entsprechenden Antrag der Verteidigung hatten die Richter zuletzt abgelehnt. Bellartz´ Verteidiger, Professor Carsten Wegner, hatte da­raufhin gefordert, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken. Doch der Vorsitzende Richter verspricht sich auch weiterhin keine neuen Hinweise davon, weil er nicht davon ausgeht, dass der Ermittler Informationen zurückhält. Wegner sieht das anders. Er beanstandete die Entscheidung abermals. Vor allem, weil er bereits Unstimmigkeiten zwischen einer ursprünglich von der Polizei erstellten Aufstellung fehlender E-Mails und der später nachgereichten Version auf CD festgestellt hat. Seinen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens hält der Verteidiger daher ebenso weiter aufrecht wie jenen, den Chef des Kriminalbeamten in den Zeugenstand zu holen. Die Entscheidungen der Strafkammer stehen jedoch noch aus.

 

Zum wiederholten Male kritisierte Wegner auch den Staatsanwalt und warf ihm mangelnde Kenntnis über die Ermittlungen vor. Dieser hatte das Verfahren erst kurz vor Prozessbeginn übernommen. Außerdem wirft ihm der Rechtsanwalt fehlendes Interesse am Prozess vor. Nach Wegners Ansicht hat die Berliner Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten nichts getan, um »die Dinge aufzuklären« – damit meint er beispielweise, dem Problem unzureichend geführter Akten bei den Ermittlungsbehörden nachzugehen. Wegner betonte: Vielleicht habe ja der Staatsanwalt kein Interesse an vollständigen Akten, die Verteidigung aber schon. Daraufhin ermahnte der Vorsitzende Richter ihn, den Staatsanwalt nicht auf persönlicher Ebene zu attackieren.

 

Zuletzt informierte die Strafkammer noch über eine Anfrage des BMG. Demnach hat kürzlich ein Journalist beim Ministerium um Auskunft darüber gebeten, welche Vertreter der ABDA 2010 bei einem Verbändetreffen im BMG anwesend waren. Das BMG will nun vom Gericht wissen, ob es bezüglich der Informationsweitergabe Bedenken hat. Wie er darauf reagiert, will der Vorsitzende Richter bis zum nächsten Termin am 18. Juni entscheiden. Weitere Termine kündigte er bis in den Oktober an. /

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