Pharmazeutische Zeitung online
Rx-Versandverbot

Es fehlt ein fundierter Beweis

07.06.2017  09:54 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland würde nach Meinung des Medizinrechtlers Horst Bitter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheitern. Bislang fehlt demnach schlichtweg ein fundierter Beweis, der eine Gefahr für die flächendeckende Versorgung durch den Rx-Versand belegt.

Ein Rx-Versandverbot käme nur dann in Betracht, wenn Daten eindeutig auf ein Risiko für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung hinwiesen. »Danach sieht es derzeit aber nicht aus«, sagte Bitter vergangene Woche beim Kongress des Bundesverband Deutscher Versand­apotheken in Berlin. In den vergangenen Monaten hatte die Politik intensiv über ein Rx-Versandverbot diskutiert. 

 

Hintergrund war ein EuGH-Urteil aus dem Oktober 2016, das ausländischen Versandapotheken erlaubt, die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel zu umgehen. Anders als deutsche Apotheken können sie ihren Kunden damit nun Rabatte auf Rx-Präparate gewähren.

 

Um dieser Ungleichbehandlung ein Ende zu setzen, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen Gesetzentwurf präsentiert, der eine Beschränkung des Versandhandels auf OTC-Medikamente vorsah. Letztlich war das Vorhaben jedoch am Widerstand der SPD gescheitert.

 

Unter Juristen ist hoch umstritten, ob ein partielles Verbot des Versandhandels rechtlich überhaupt möglich ist. Im Jahr 2003 hatte sich der EuGH schon einmal mit dem Versandhandel von Arzneimitteln befasst. Damals hatten die Richter erklärt, dass ein Rx-Versandverbot vor dem Hintergrund zahlreicher Risiken für die Gesundheit der Bürger durchaus gerechtfertigt sei. Bitter zufolge lässt sich das Urteil allerdings nicht auf die heutige Situation übertragen. »Die Voraussetzungen sind heute ganz andere als damals«, sagte er. War der Versandhandelt mit Arzneimitteln in Deutschland 2003 gesetzlich noch nicht einmal zugelassen, gebe es heute jahrelange Erfahrungen mit dem Versand. Zudem habe der EuGH in seinem Urteil aus dem vergangenen Herbst deutlich gemacht, dass sich der Verweis auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auf ein fundiertes Datenmaterial stützen müsse.

 

Kein Apothekensterben

 

Die aktuell vorliegenden Daten zur Arzneimittelversorgung könnten ein Apothekensterben in der Fläche jedoch gerade nicht belegen, betonte Bitter. Vielmehr machten sie deutlich, dass die Anwesenheit einer Arztpraxis entscheiden für den Erfolg einer Apotheke sei.

 

Auch verfassungsrechtlich gilt ein Rx-Versandverbot als heikel, da ein solcher Schritt den Versendern einen Teil ihrer Geschäftsgrundlage entziehen würde. Gröhe hätte seinen Gesetzentwurf daher vermutlich nicht durchsetzen können, selbst wenn die politische Unterstützung größer gewesen wäre, so Bitter. »Das Gesetz wäre aller Voraussicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH gescheitert.« /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa