Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Steuertipp

Mehr Netto durch Benzingutscheine

Datum 03.06.2008  16:30 Uhr

Steuertipp

<typohead type="3">Mehr Netto durch Benzingutscheine

Von Oliver Schmitz

 

Mehr Netto vom Brutto - dieses Motto beherrscht die steuerliche Diskussion, seit die CSU ihr Steuerkonzept »Mehr Netto für alle« vorgestellt hat. Die Treuhand Hannover hat ein Benzingutscheinmodell entworfen, das sich nun auch bei der Finanzverwaltung bundesweit durchgesetzt hat.

 

Das Benzingutscheinmodell ermöglicht dem Inhaber einer Apotheke die Abgabe selbst erstellter Gutscheine an seine Arbeitnehmer, mit denen diese bei einer bestimmten Tankstelle im Wert von bis zu 44 Euro monatlich tanken können. Der Vorteil: Der Wert der Gutscheine bleibt sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei, das heißt der Arbeitnehmer bekommt mehr Netto, der Arbeitgeber spart seinen Anteil an den Lohnnebenkosten.

 

Ohne an dieser Stelle ins Detail zu gehen, soll das Benzingutscheinmodell kurz skizziert werden. Es basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung des Apothekers mit der Tankstelle, bei der die Arbeitnehmer die Benzingutscheine einlösen können. Aufgrund dieser vertraglichen Vereinbarung stellt der Apotheker die Gutscheine aus und übergibt sie dem Arbeitnehmer, der dadurch in die Lage versetzt wird, die auf dem Gutschein verzeichnete Menge an Treibstoff zu tanken.

 

Keine Steuern, keine Sozialabgaben

 

Die Tankstelle stellt später dem Apotheker eine Rechnung über die eingelösten Gutscheine aus. Zur Sicherstellung der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit müssen unbedingt bestimmte Inhalte des Gutscheins beachtet und dokumentiert werden. Die Inhalte können einem Mustergutschein entnommen werden. Ein Ablaufplan stellt die erforderliche Dokumentation sicher.

 

Gerade in Zeiten der hohen Benzinpreise und nach Streichung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 20 Kilometer wurde das Benzingutscheinmodell zur beliebten Alternative, die Arbeitnehmer ohne zusätzliche Steuer- und Soziallasten bei ihren Fahrtkosten zu entlasten. Allerdings regte sich aufgrund der Beliebtheit auch der Widerstand bei der niedersächsischen Finanzverwaltung, der das Benzingutscheinmodell schlicht nicht passte. Mit zum Teil abenteuerlichen Argumenten wollte sie nicht anerkennen, dass die Hingabe eines Benzingutscheines nach dem Modell der Treuhand Hannover GmbH die gesetzlichen Voraussetzungen für einen steuerfreien Sachbezug im Wert von maximal 44 Euro erfüllt. Dabei war das Modell seit Jahren in vielen Bundesländern, auch bis dahin in Niedersachsen, unbeanstandet geblieben.

 

Mangels Einsicht der niedersächsischen Finanzverwaltung blieb nur, einen Musterprozess vor dem niedersächsischen Finanzgericht anzustrengen. Entscheiden mussten die niedersächsischen Richter letztlich aber nicht, da die Finanzverwaltung einsah, dass ihre Position nicht haltbar war. Denn selbst die Lohnsteuerrichtlinien 2008 bestätigten mittlerweile die Auffassung der Treuhand Hannover GmbH. Bei einer Ende April 2008 einberufenen Bund-Länder-Konferenz der Finanzverwaltung konnten sich die Niedersachsen auch nicht mit ihrer Auffassung durchsetzen.

 

Diplom-Finanzwirt Oliver Schmitz ist Steuerberater und Rechtsanwalt und Mitarbeiter der Steuerabteilung der Treuhand Hannover GmbH

 

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa