Pharmazeutische Zeitung online
Null-Retax

Ministerium erwägt gesetzliche Regelung

29.05.2012  18:11 Uhr

Von Stephanie Schersch / Im Streit um Null-Retaxierungen haben Apotheker und Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen vor Kurzem eine Einigung erzielt. Ulrike Flach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), lobt die gemeinsame Lösung der Vertragspartner. Dennoch werde im Ministerium derzeit geprüft, ob für eine Einigung auf Bundesebene auch eine gesetzliche Regelung nötig sei, sagte Flach im Interview mit der PZ.

PZ: Wie bewerten Sie das Verhalten einiger Krankenkassen, die in den vergangenen Monaten BtM-Rezepte bei kleinsten Formfehlern konsequent auf null retaxiert haben?

Flach: Davon habe ich aus vielen Schreiben von Apothekerinnen und Apothekern an mich beziehungsweise an das Gesundheitsministerium erfahren. Ich muss sagen, das hat mich doch sehr überrascht, wie manche Kassen hier gehandelt haben. Ich habe dann bereits im Dezember zahlreiche Gespräche mit beiden Seiten geführt, Briefe geschrieben und schließlich die Aufsicht eingeschaltet mit der Bitte, dieses Vorgehen zu überprüfen. Offensichtlich haben sich diese Maßnahmen ja nun bezahlt gemacht.

 

PZ: In Nordrhein-Westfalen wurde in dieser Sache auf Landesebene eine Einigung erzielt. Demnach dürfen die Kassen allenfalls den Vergütungsanteil der Apotheker retaxieren, nicht aber den Warenwert eines Präparats. Könnte diese Einigung ein Vorbild für den Bund sein?

 

Flach: Ich begrüße es sehr, dass in Nordrhein-Westfalen nun eine Lösung gefunden worden ist, mit der beide Seiten leben können. Es ist nach meinem Verständnis immer besser, wenn die Vertragspartner ihre Angelegenheiten selbst regeln. Diese Freiheit haben Apotheker und Kassen verantwortlich genutzt.

 

PZ: Halten Sie es für sinnvoll, eine Einigung auf Bundesebene auch gesetzlich zu flankieren?

 

Flach: Als Liberale werde ich, wo immer es geht, der Vertragslösung und der Vertragsfreiheit den Vorzug geben. Denn wer soll besser in der Lage sein, seine eigenen Belange zu regeln, als die Vertragspartner vor Ort? Und man sieht ja, dass es funktionieren kann. Dennoch wird im BMG gerade geprüft, ob eine gesetzliche Flankierung nötig ist.

 

PZ: Ungeklärt ist noch, was mit den bereits vorgenommenen Retaxierungen geschieht. Wie sollte Ihrer Ansicht nach damit umgegangen werden? Müssen die Krankenkassen das Geld an die Apotheker zurückzahlen?

 

Flach: Das sind Fragen, mit denen sich die Partner auseinandersetzen müssen. Wir können mit gesetzlichen Maßnahmen rückwirkend keine Änderungen erreichen. / 

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