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Rezepturen nicht einschränken

24.05.2011  11:14 Uhr

Jährlich werden in den öffentlichen Apotheken etwa 16 Millionen Rezepturen hergestellt. Gemessen an der Zahl aller abgegebenen Arzneimittel ist der Anteil der Rezepturen vergleichsweise gering. Gleichwohl sind sie im Rahmen der Arzneimitteltherapie unverzichtbar. Es gibt gute Gründe, warum Ärzte Rezepturen verordnen, wie zum Beispiel der Verzicht auf bestimmte Hilfsstoffe einschließlich Konservierungsmittel. Auch der positive Effekt eines eigens für den Patienten hergestellten Arzneimittels darf nicht unterschätzt werden. Verordnet ein Arzt eine Rezeptur, so hat sie der Apotheker in angemessener Zeit anzufertigen, es sei denn, es ergeben sich Bedenken. Die Frage, ob ein adäquates Fertigarzneimittel am Markt zur Ver­fü­gung steht, zählt sicher nicht dazu.

 

Derzeit wird von Dritten nicht nur diskutiert, ob der Apotheker nur dann eine Rezeptur herstellen darf, wenn ein adäquates Fertigarzneimittel nicht zur Verfügung steht. Im Falle der Herstellung steriler Zubereitungen in der Apotheke solle zukünftig der EU-GMP-Leitfaden Maßstab für die Herstellung sein. Die bisherigen Standards, zum Beispiel die einschlägigen Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung, reichten nicht aus. Die Anfang Januar dieses Jahres verabschiedete Resolution des Europarats zur Herstellung von Rezepturen in der Apotheke schließt die Bezugnahme auf solche Standards allerdings ausdrücklich ein. Sollte der Forderung nach der Anwendung des EU-GMP-Leitfadens bei der Herstellung steriler Zubereitungen in der Apotheke nachgegeben werden, würde ein Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit konterkariert werden, das mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung verfolgt werden soll: Die Verbesserung der Versorgung von Patienten im Nahbereich der Apotheke. Gerade bei Tumorpatienten ist die zeit- und wohnortnahe Versorgung essenziell. Diese kann durch wenige zentralisierte Betriebe nicht gewährleistet werden.

 

Es gibt auch die Überlegung, dass Arzneimittel in der Apotheke zukünftig nur unter Verantwortung eines Apothekers mit ausreichenden Fachkenntnissen hergestellt werden dürfen. Reicht die Approbation als Apotheker dafür nicht aus? Immerhin darf ein approbierter Apotheker eine Apotheke leiten. Was umfasst denn die Anforderung »ausreichende Fachkenntnisse«, und wer bestätigt diese denn im Einzelfall verbindlich?

 

Es gibt für mich keinen Grund, an der Rezeptur zu rütteln. Und wir Apotheker machen auch viel zu ihrer Qualitätssicherung. So haben wir zum Beispiel eine gute Zusammenarbeit mit den Dermatologen, die Bundesapothekerkammer hat Leitlinien zur Qualitätssicherung verabschiedet, das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker führt Ringversuche durch und selbstverständlich bilden sich die Apothekerinnen und Apotheker fort.

 

Fortbildung konzentriert gibt es auch bei dem nächsten Pharmacon-Kongress der Bundesapothekerkammer vom 29. Mai bis 3. Juni in Meran. Der Wissenschaftliche Beirat hat wieder ein attraktives Programm an Vorträgen und Seminaren zusammengestellt. Ich freue mich, Sie in Meran begrüßen zu dürfen.

 

Erika Fink

Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK)

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