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Aut-idem-Regelung

Neurologen warnen vor Fehlmedikation

16.05.2018  11:03 Uhr

Von Stephanie Schersch / Deutsche Neurologen sehen durch die Aut-idem-Regelung den Erfolg in der Behandlung von Parkinson-Patienten in Gefahr. Sie drängen daher auf eine Nachbesserung im Gesetz.

Die Aut-idem-Regelung verpflichtet Apotheker in vielen Fällen dazu, das vom Arzt verordnete Präparat gegen ein wirkstoffgleiches, aber günstigeres Arzneimittel auszutauschen. Die Behandlung von Parkinson-Patienten sei in der Regel sehr komplex, schreibt nun der Verband für Qualitätsentwicklung in der Neurologie und Psychiatrie (Quanup) in einer aktuellen Stellungnahme.

So müssten die Betroffenen meist mehrfach täglich verschiedene Medikamente in variablen Dosierungen einnehmen. Da die häufig hochbetagten Patienten krankheitsbedingt auch kognitiv eingeschränkt seien, sei es für sie ohnehin schon schwierig, dabei den Überblick zu behalten. Ein Wechsel oder Austausch einzelner Arzneimittel bringe die Behandlung daher erst recht in Gefahr. »Das Resultat ist eine erhebliche Verunsicherung aufseiten der Patienten, Angehörigen und Ärzte.«

 

Laut Quanup unterscheidet sich das ausgetauschte Arzneimittel zudem nicht selten wesentlich von dem Präparat, das der Arzt eigentlich verschrieben hat. So berichteten Patienten etwa davon, dass teilbare Tabletten durch Kapseln oder Retard-Präparate durch Arzneimittel ohne Retardwirkung ausgetauscht werden. Über das Rabattarzneimittel entscheide die Krankenkasse, die Auswahl sei damit vom Arzt »nicht mehr kontrollier- oder steuerbar«.

 

Gesetzliche Nachbesserung

 

Das Prinzip der kostensparenden Verordnung begrüßen die Neurologen im Grundsatz zwar, insbesondere bei neu diagnostizierten Patienten. Eine unkritische Umsetzung der Aut-idem-Regelung berge jedoch Gefahren, wie die alltägliche Erfahrung zeige. Die Mediziner drängen daher auf eine Nachbesserung im Gesetz, die sicherstellt, »dass die ärztlich verordnete Darreichungsform respektiert wird«.

 

Die Kritik der Ärzte ist nicht neu. Im Sommer 2015 hatte es sogar eine Petition mit mehr als 60 000 Unterschriften in den Bundestag geschafft, die einen Ausschluss von der Substitution für Parkinson-Arzneimittel zum Ziel hatte. Die Große Koalition hatte damals jedoch keinen Änderungsbedarf gesehen und unter anderem darauf verwiesen, dass Ärzte den Austausch bei Bedarf über das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept verbieten können. /

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