ABDA warnt vor weniger Beratung |
17.05.2017 10:17 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Höchstpreise für rezeptpflichtige Arzneimittel bringen aus Sicht der ABDA das Netz öffentlicher Apotheken in Gefahr. Die Versender halten das für ein vorgeschobenes Argument.
Nach Meinung der Grünen-Bundestagsfraktion sind maximale Abgabepreise für Rx-Medikamente der richtige Weg, um auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Herbst 2016 zu reagieren. Die Richter hatten geurteilt, dass für Versandapotheken aus dem Ausland das Rabatt-Verbot bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel nicht gilt. Deutsche Apotheken sind damit nun im Nachteil, denn sie dürfen ihren Kunden weiterhin keine Boni gewähren.
Mit den Höchstpreisen wollen die Grünen künftig gleiche Voraussetzungen für in- und ausländische Apotheken schaffen. Aus Sicht der ABDA wäre jedoch das Gegenteil der Fall. Demnach wären die Versender auch bei einem Höchstpreismodell weiterhin im Vorteil, da sie keine Gemeinwohlaufgaben übernehmen und anders kalkulieren könnten. Dem ungleichen Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Apotheken würde zudem »auch noch ein ruinöser Wettbewerb der deutschen Apotheken untereinander zur Seite gestellt«, schreibt die Bundesvereinigung in einer Stellungnahme, die sie im Vorfeld einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags vorgelegt hat.
Letztlich würden Apotheken gezwungen, Beratungsleistungen zu reduzieren. »Das Versorgungsniveau in Deutschland würde in diesem Fall deutlich unter den europäischen Durchschnitt abfallen«, heißt es. Eine flächendeckende Versorgung auf dem bisherigen Level wäre damit unmöglich.
Der Bundesverband deutscher Versandapotheken sieht das naturgemäß anders. Es sei nicht nachweisbar, dass einheitliche Abgabepreise für eine bessere geografische Verteilung der Apotheken sorgten, schreiben die Versender in ihrer Stellungnahme. »Apothekendichte ist zudem kein Indikator für eine bessere Qualität.« Ein Versandverbot für Rx-Präparate – wie die ABDA es fordert – sei keine Option. »Vielmehr sollte die Chance genutzt werden, die Arzneimittelpreisverordnung hin zu einer Höchstpreisverordnung zu entwickeln und mit wettbewerblichen Elementen chronisch Kranke und die Krankenkassen zu entlasten.«
Unterstützung für die Offizinapotheker kommt hingegen aus der Industrie. Zahlreiche Regelungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung fußten auf dem einheitlichen Apothekenabgabepreis, so etwa die Festbeträge, heißt es beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller. »Selbst eine nur teilweise Lockerung der Arzneimittelpreisbindung oder eine Höchstpreisregelung hätte erhebliche Konsequenzen und somit eine umfassende Überarbeitung des Sozialrechts zur Folge.« /