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Arzneimittelversorgung

BPI beklagt Versorgungsdefizite

17.05.2011  16:16 Uhr

Von Petra Eiden, Berlin / Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hält es für eine Illusion, dass die Arzneimittelversorgung nach den Gesetzesänderungen des vergangenen Jahres zufriedenstellend geregelt ist. Er sieht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, in neun Problemfeldern dringenden Handlungsbedarf.

Die aktuelle Diskussion zur Verbesserung der Versorgung von Kranken lässt nach Angaben von Dr. Bernd Wegener die Arzneimittelversorgung völlig außer Acht. Die Politik sehe keinen Handlungsbedarf, da der Arzneimittelsektor mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ihres Erachtens ausreichend geregelt sei, sagte der Vorstandsvorsitzende des BPI vorige Woche in Berlin.

 

Eigene Verträge für Naturmedizin

 

Da sich das AMNOG nur mit Erstattungsfragen beschäftige, gebe es jedoch weiterhin Fehl- und Unterversorgung sowie bürokratische Hürden, betonte Wegener. So fordert der BPI, besondere Therapieformen in Versorgungsverträgen zu ermöglichen. Als Beispiel nannte Wegener naturheilkundliche Arzneimittel. Zwar lasse das Sozialgesetzbuch entsprechende Wahltarife zu, doch diese würden kaum genutzt, da sie versicherungsmathematisch unattraktiv und versorgungspolitisch unsinnig seien, so Wegener.

Darüber hinaus hält es der BPI für notwendig, bei erheblichen Steigerungen der Rohstoffpreise eine Erhöhung der Preise betroffener Präparate zuzulassen. So ist der Preis für Atropinsulfat, einem Grundstoff von Augentropfen unter anderem für augenärztliche Untersuchungen, seit 2009 stark gestiegen. Wegener sieht die Versorgung gefährdet, wenn die Herstellung von Arzneimitteln in derartigen Fällen aufgrund des im Preismoratorium von 2010 verhängten, bis 2013 laufenden Preisstopps unwirtschaftlich wird.

 

Damit medizinische Fortschritte schneller beim Patienten ankommen, fordert der BPI zudem, auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung grundsätzlich zu verzichten, wenn es für Arzneimittel eine Vereinbarung mit den Kassen gibt und wenn die Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen gerichtet sind. Aufgrund des AMNOGs würden die Hersteller künftig den Preis und die Anwendung eines innovativen Arzneimittels mit den Kassen verhandeln. Daher gebe es keinen Grund mehr für die Kassen, das Kostenrisiko an die Ärzte weiterzureichen, erläuterte Wegener.

 

Und der kleine Kreis von Menschen mit seltenen Erkrankungen brauche – und vertrage – keine Verordnungsbremse, fügte er hinzu. Auch die Schmerztherapie sollte nach seiner Ansicht von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgenommen werden, da hier ein individuelles Vorgehen notwendig ist, um eine unzumutbare Unterversorgung zu vermeiden.

 

Des Weiteren hält der BPI den Austausch von wirkstoffgleichen Medikamenten teilweise für gefährlich, da ein Wirkstoff als austauschbar gilt, wenn seine Bioverfügbarkeit zwischen 80 und 125 Prozent des Originalpräparates liegt.

 

Professor Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hautgeschäftsführerin des BPI, sieht beispielsweise bei den Indikationen Epilepsie, Asthma, Depression, Diabetes und Parkinson aufgrund der geringen therapeutischen Breite der hier eingesetzten Wirkstoffe Probleme.

 

Der BPI fordert daher eine Liste von Indikationen und Wirkstoffen, bei denen der Austausch verboten ist und die Verordnung nicht auf Wirtschaftlichkeit geprüft wird.

 

Arzneimittel für Kinder verbessern

 

Ein weiteres Anliegen von Sickmüller ist eine konzertierte Aktion »Kinderarzneimittel« unter Leitung des Bundeskanzleramtes, um die Erforschung von Medikamenten für Kinder zu verbessern.

 

Weiterhin fordert der BPI, schwere Fälle von Neurodermitis in die OTC-Erstattungsliste aufzunehmen. Hier seien spezielle rückfettende oder Urea-haltige Produkte, die nicht verschreibungspflichtig sind und derzeit von den Kassen nicht erstattet werden, ohne jegliche Alternative, hob Sickmüller hervor.

 

BPI-Vorstandsvorsitzender Wegener mahnte zudem eine Reform der Zuzahlungsregelung an: »Entweder Zuzahlung für alle oder für keinen.« Als letzten, sehr wesentlichen Punkt nannte er die Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). So hält der BPI eine wissenschaftliche Schiedskommission für notwendig, die den GBA kontrolliert und von Betroffenen angerufen werden kann. /

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