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Rabattverträge

Einsparungen unter Zielpreisniveau

13.05.2008  18:32 Uhr

Rabattverträge

<typohead type="3">Rabattverträge: Einsparungen unter Zielpreisniveau

Von Daniel Rücker

 

Nach einem Bericht der »Bild«-Zeitung sparen die Krankenkassen in diesem Jahr rund 310 Millionen Euro durch ihre Rabattverträge. Das ist deutlich weniger als ursprünglich geplant und auch im Vergleich zu möglichen Einsparungen durch Zielpreise eher bescheiden.

 

Zurzeit gibt es kaum einen Tag ohne neuen Rabattvertrag. Reihenweise einigen sich Krankenkassen und Pharmahersteller auf Preisnachlässe. Der ökonomische Nutzen dieser Vereinbarungen bleibt jedoch auch in diesem Jahr hinter den Erwartungen zurück. Wie »Bild« berichtete, summieren sich die Einsparungen der Kassen in diesem Jahr auf magere 310 Millionen.

 

Das wären deutlich weniger als die bisherigen Prognosen von rund 500 Millionen Euro. Die »Bild«-Zeitung beruft sich bei den Zahlen auf eine Umfrage bei den großen Kassen und mehreren Betriebs- und Innungskassen.

 

Gemessen an den ursprünglichen Erwartungen sind diese Zahlen für die Krankenkassen eine herbe Enttäuschung. Ursprünglich wollte allein die AOK bundesweit bis zu einer Milliarde Euro sparen. Diese Hoffnungen hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg bereits im Februar platzen lassen.

 

Die prognostizierte Einsparsumme von 310 Millionen Euro müsste eigentlich das Interesse der Krankenkassen an dem von den Apothekern entwickelten Zielpreiskonzept wieder steigen lassen. Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) ließen sich damit nämlich pro Jahr mehr als 350 Millionen Euro sparen. Bislang waren die Kassen sicher über Rabattverträge mehr zu sparen als mit Zielpreisvereinbarungen.

 

Vielleicht beschleunigt die EU-Kommission das Nachrechnen bei den Kassen. Vergangene Woche hat sie wegen der Rabattverträge die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet.

 

Die Kommission ist der Auffassung, die Krankenkassen seien öffentliche Auftraggeber und müssten deshalb ihre Rabattverträge nach europäischem Vergaberecht ausschreiben. Die Krankenkassen und die deutschen Sozialgerichte sehen die Kassen nicht als öffentliche Auftraggeber. Außerdem kritisiert die EU-Kommission, dass Pharmahersteller ohne Zuschlag faktisch vom Markt ausgeschlossen würden.

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