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Nicht für lau

10.05.2017  09:48 Uhr

Nicht für lau

Am liebsten kostenlos – so hätten es die Verbraucher gern, und die Patienten auch. Nichts bezahlen, aber alles bekommen. Versender werben damit auch bei Arzneimitteln. Dabei gibt es gute Gründe, dass Arzneimittel eben nicht für den Patienten kostenlos sein sollten. Viele Arzneimittel haben einen enormen Wert, vor allem für Menschen, die ohne Medikamente ein wesentlich schlechteres Leben führen müssten.

 

Wer gewohnt ist, über die Zuzahlung für seine Medikamente einen überschaubaren Teil der Kosten selbst zu tragen, dem bleibt der Wert und damit oft auch die Wirksamkeit des Arzneimittels besser im Gedächtnis. Tatsächlich ist es sogar so, dass Arzneimittel besser wirken, wenn die Patien­ten wissen, dass sie ein sehr teures Medikament bekommen. Beim DAV-Wirtschaftsforum in Berlin machte der Essener Psychologe Manfred Schedlowski deutlich, dass diese Information die mit dem Preis verbundene positive Erwartung des Patienten auf einen Therapieerfolg steigere.

 

Eindeutig kontraproduktiv ist es deshalb, wenn ausländische Versender über Rabatte Marktanteile gewinnen wollen. Sparen auf Rezept nennen Versender diese unerfreuliche Variante. »Arzneimittel für lau« wäre auch eine passende Bezeichnung. Dass die Versender ihre Arzneimittel selbst verramschen, macht deutlich, wie sehr sich die Besitzer von Versandapotheken und öffentlichen Apotheken unterscheiden. Die Bundesregierung vermisst übrigens in der Arzneimittelversorgung auch keine Rabatte. Im Gegenteil: Eine Anfrage der Linken zur Gerechtigkeit von Zuzahlungen beantwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz mit einem Verweis darauf, dass Patienten durchschnittlich eine Zuzahlung von 4,52 Euro pro Monat bezahlten (lesen Sie dazu Zuzahlungen: Regierung setzt auf Eigenverantwortung). Das ist überschaubar. Zudem darf nicht vergessen werden, dass Zuzahlungen eine Steuerungsfunktion haben, die anders als Boni allen Versicherten zugutekommt.

 

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs könnte das Thema Boni schneller als gedacht erneut Bedeutung bekommen. Nach der Einschätzung des Juristen Elmar Mand ist der BGH-Entscheid relevant für das EuGH-Urteil aus dem Herbst 2016. Womöglich stehen bald wieder Reisen nach Luxemburg an. Er sei »durchaus optimistisch, dass der EuGH hier noch einmal neu und anders entscheidet«, sagt Mand (Rx-Versandhandel: Der EuGH muss nochmal ran).

 

Daniel Rücker
Chefredakteur

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