Pharmazeutische Zeitung online
NRF-Praxishilfen

Rezepturprobleme richtig kommunizieren

10.05.2011  12:40 Uhr

Von Stefanie Döhring / Treten bei der Plausibilitätsprüfung einer Rezeptur offene Fragen, Unklarheiten oder gar erkennbare Probleme auf, kann die Rücksprache mit dem Arzt notwendig sein. Das NRF bietet Hilfen zur Kommunikation mit dem Arzt in Form von zwölf Musterbriefen.

Für die Herstellung einer Arzneimittelrezeptur unter Berücksichtigung aller Qualitätsanforderungen ist nicht nur handwerkliches Geschick gefragt. Im Vorfeld der Herstellung ist es nötig, eventuelle Unklarheiten oder Probleme in der Verordnung zu erkennen. Bei der Plausibilitätsprüfung sollten das Therapiekonzept des Arztes erkennbar und Fragen zur Art der Anwendung, Dosierung und Qualität der Wirkstoffe eindeutig zu beantworten sein. Weitere Aspekte sind die Kompatibilität, Stabilität und Konservierung der Rezeptur. Man erspart sich durch diese Überlegungen im Vorfeld der Herstellung unnötige Doppelansätze, wenn Inkompatibilitäten vorherzusehen sind.

Die NRF-Musterbriefe zur Kommunikation mit dem verschreibenden Arzt decken die häufigsten Fälle ab. Sie dienen nicht nur der Information des Arztes, sondern auch der Dokumentation des Problems und möglicher Lösungsvorschläge.

 

Neben einem allgemein formulierten Anschreiben für die Klärung von Unklarheiten finden sich Anschreiben für Rezepturen, die unter unbekannten Bezeichnungen verordnet werden (Dokument »unbekannte Bezeichnung«), deren Anwendung nicht bekannt ist (Dokument »unbekannte Anwendung«) oder bei denen die Art der Anwendung und/oder die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept fehlen (Dokument »fehlende Gebrauchsanweisung«). Bei Fragen zur Konzentration der Wirkstoffe und zweifelhaften Dosierungsempfehlungen kommt das Dokument »Überdosierung« zum Einsatz.

 

Gibt es zu einer frei komponierten Individualrezeptur eine vergleichbare standardisierte Alternative, kann diese dem Arzt vorgeschlagen werden (Dokument »standardisierte Alternative«). Dieses Vorgehen erleichtert die Herstellung und verbessert die Arzneimittelsicherheit.

 

Bei der Verordnung obsoleter und umstrittener Wirk- und Hilfsstoffe sollte geprüft werden, ob es eine Rezepturalternative gibt, die aktuellen Therapiestandards entspricht. Zumindest sollte der Arzt über die Tatsache aufgeklärt werden, dass die Wirkstoffe beziehungsweise die Zubereitung nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen (Dokument »umstrittener Bestandteil«). Es ist in diesem Fall Sache des Arztes, nach einer individuellen Nutzen-Schaden-Beurteilung das verordnete Arzneimittel als Therapieversuch anzusehen oder eine Alternative zu verordnen. Anders ist es bei bedenklichen Stoffen im Sinne von § 5 AMG. Diese dürfen nicht in Rezepturen verarbeitet und angewendet werden. Der Arzt ist hier über die Bedenklichkeit des verordneten Arzneimittels zu informieren (Dokument »Bedenklichkeit«).

 

Sind Rezepturbestandteile nicht in ausreichender pharmazeutischer Qualität erhältlich oder kann die pharmazeutische Qualität der Zubereitung nicht sichergestellt werden, sind die Dokumente »Wirkstoffqualität« und »Qualitätsmangel irreparabel« anzuwenden. Ein »Qualitätsmangel reparabel« liegt vor, wenn eine Inkompatibilität zu erwarten ist, die sich jedoch durch eine Modifikation der Rezeptur beheben lässt, oder wenn das Arzneimittel für eine angemessene Aufbrauchsfrist nicht ausreichend konserviert ist.

Bei Glucocorticoiden zur Hautbehandlung werden oftmals fälschlicherweise die alkoholischen Formen verordnet, die als Muttersubstanzen auf der Haut unwirksam sind. Bei Betamethason, Clobetasol, Trimacinolon und Mometason ist das unter anderem der Fall. Auch hier ist der Austausch in die extern wirksame Form nur nach Rücksprache mit dem Arzt möglich (Dokument »Glucocorticoide extern«).

 

Dem Arzt sollte mithilfe der Musteranschreiben eine plausible und praktikable Alternative vorgeschlagen werden. Um die Entscheidungen des Arztes dokumentieren zu können, enthalten die Musterbriefe auch ein Feld, in dem der Arzt seine Argumentation, eigene Vorschläge, seine Zustimmung oder andere Stellungnahmen eintragen kann. Sie werden zusammen mit dem Rezepturprotokoll abgelegt und machen den Entscheidungsprozess nachvollziehbar. Alle Vorlagen sind individuell anpassbar. Sie sollen dem Apotheker als Basis für eigene Formulierungen dienen. Die Hauptsache ist, dass die Kommunikation funktioniert, damit der Patient schnell ein brauchbares Rezepturarzneimittel erhält. Daneben sollen mittelfristig Qualität und Effizienz bei Verordnung und Herstellung verbessert werden. /

Fundorte der Arbeitsvorlagen

DAC/NRF-Loseblattwerk

CD mit Arbeitsvorlagen im Abschnitt »Dokumentation« Kapitel II (Band 1)

 

DAC/NRF auf CD

Startseite »DAC/NRF-Tools« und Ordnersymbol in der Menüleiste

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