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Petition

Gegen automatischen Austausch von Schmerzmitteln

10.05.2011  17:41 Uhr

PZ / Die Deutsche Schmerzliga macht sich dafür stark, dass Opioide, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung unterliegen, nicht mehr automatisch gegen wirkstoffgleiche, preisgünstigere Präparate ausgetauscht werden müssen. Eine von 72 000 Unterzeichnern unterstützte Petition wurde am Montag in einer Anhörung des Petitionsausschusses vorgetragen.

Die Petition der Deutschen Schmerzliga wird von der Koalition gegen den Schmerz unterstützt. Zu ihr gehören die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie, die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes, die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP (Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten) und die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische und unfallchirurgische Schmerztherapie.

 

Sie alle wollen, dass die seit 2008 geltende automatische Austauschpflicht für Opioide abgeschafft wird. Der Grund ist, dass »bei dieser speziellen Substanzklasse selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher Dosis erhebliche Unterschiede in der Wirkung entstehen können«, schreibt die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP in einer Mitteilung. Für 15 Millionen chronische Schmerzpatienten und 1,5 Millionen Krebspatienten in Deutschland habe die Austauschpflicht »gravierende Konsequenzen, wie zum Beispiel stärkere Schmerzen und vermehrte Nebenwirkungen«. Sie sei »medizinisch nicht begründbar«.

 

Dr. Marianne Koch, Vorsitzende der Deutschen Schmerzliga, verwies im Petitionsausschuss ebenfalls auf die »erheblichen Nebenwirkungen«, mit denen der Austausch für die Schmerzpatienten verbunden sei. Die Pflicht zum Austausch der starken Schmerzmittel gegen preisgünstigere Präparate ist eine Folge der Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern.

 

Die richtige Dosierung zu finden, sei für Patienten, die Opioide erhielten, sehr schwierig, sagte Koch. Wenn der Apotheker das gefundene Medikament dann mit Verweis auf die Rabattverträge gegen ein preisgünstigeres mit den gleichen Wirkstoffen austausche, müsse der Patient im Grunde neu eingestellt werden.

 

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Stefan Kapferer, sagte auf Nachfrage, eine gesetzliche Regulierung sei »nicht erforderlich«. Krankenkassen und Apotheker könnten sich auf Ausnahmen verständigen.

 

Der Branchenverband der Generikahersteller Pro Generika befürwortet die Petition der Deutschen Schmerzliga. Geschäftsführer Bork Bretthauer appellierte an den Deutschen Bundestag, »dem berechtigten Anliegen der Betroffenen zu entsprechen«. / 

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