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Elektronische Gesundheitskarte

Einbindung von Handys ungeeignet

03.05.2017  10:09 Uhr

Jennifer Evans / Smartphones und Tablets in das System der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) einzubinden, ist technisch schwierig. Das geht aus einem Prüfbericht der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) hervor, der der Bundesregierung seit vergangener Woche vorliegt.

»Die Diversität der Geräte der Versicherten sowie die damit einhergehenden sehr stark fragmentierten Sicherheitseigenschaften stellen neben den funktionalen Unterschieden eine der größten Herausforderungen zur Integration dieser Geräte in eine auf Sicherheit ausgerichtete Kommunikationslandschaft – wie die Telematik-Infrastruktur – dar«, heißt es in dem Bericht.

 

Zwei-Karten-Prinzip

 

An einer Lösung, die Geräte in Zukunft dennoch anbinden zu können, arbeitet die Gematik nach eigenen Angaben bereits. Diese soll dann auf einem Zwei-Karten-Prinzip basieren: Beim Zugriff auf die Daten der EGK wird eine zweite berechtigte Karte nötig, wie etwa ein Heilberufsausweis oder eine Institutskarte des Leistungserbringers. Der Gematik zufolge soll dieses Prinzip sicherstellen, dass die Einsicht in die Gesundheitsdaten so nur in einer »vertrauenswürdigen Umgebung bei Leistungserbringern« erfolgt. Allerdings sei aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen den Versicherten auch dann ein voller Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten nicht möglich. Demnach dürfen auf einige Informationen, die über die EGK abgefragt werden können, nur Inhaber eines Heilberufsausweis zugegreifen.

 

Laut Gematik sei es ein weiteres Problem, die Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, da die digitalen Geräte im Besitz der Versicherten sind. Und damit seien sie kein Teil der Telematikinfrastruktur, heißt es.

 

Laut E-Health-Gesetz muss die Gematik eine entsprechende Prüfung bis Ende 2016 vornehmen. Das Ergebnis sollte dem Bundestag bis zum 31.März 2017 vorliegen. Ziel der Analyse ist es, dass Versicherte Smartphones und ähnliche internetfähige Geräte für Gesundheitsanwendungen nutzen können sowie diese auch für die Kommunikation im Gesundheitswesen einsetzen dürfen. Außerdem sollten sie über die mobilen Anwendungen auch Zugriffsrechte auf ihre Daten haben. Inwiefern das künftig angesichts der sicherheitstechnischen Anforderungen möglich sein wird, klärt die Gematik nun mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. /

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