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Rx-Versandverbot

Nach der Wahl wird weiter gekämpft

02.05.2017  13:20 Uhr

Die Apotheker wollen weiter für ein Rx-Versandverbot kämpfen – allerdings nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Erst nach der Bundestagswahl im Herbst wollen sie mit ihrer Forderung auf die neue Regierung zugehen.

Bis zur Bundestagswahl am 24. September sind es nur noch wenige Monate. Aufgrund des engen Zeitfensters sieht der Deutsche Apothekerverband (DAV) keine Chance, noch vor der Wahl ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel durchzusetzen. 

 

»Die Arzneimittelpreisverordnung eignet sich nicht für Schnellschüsse«, sagte DAV-Chef Fritz Becker bei der Eröffnung des Wirtschaftsforums in Berlin. Änderungen müssten angesichts ihrer Tragweite gut überdacht werden.

 

Im vergangenen Herbst hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an das in Deutschland geltende Boni-Verbot beim Verkauf rezeptpflichtiger Medikamente halten müssen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte daraufhin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein pauschales Versandverbot für Rx-Arzneimittel vorsah. Die SPD hatte das Vorhaben jedoch abgelehnt und stattdessen eine Boni-Deckelung ins Spiel gebracht.

 

Nicht nachlassen

 

Diesen Vorschlag lehnen die Apotheker vehement ab. Er sei naiv und wenig durchdacht, sagte Becker. »Damit werden keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen.« Für den DAV-Chef ist das Versandhandelsverbot die einzige Lösung, tragfähige Alternativen gebe es schlichtweg nicht.

 

Die Apotheker dürften in ihrem Kampf für das Rx-Versandhandelsverbot nun nicht nachlassen, mahnte Becker. Präsenzapotheken leisteten wichtige Gemeinwohlaufgaben wie die Herstellung individueller Rezepturen oder Nacht- und Notdienste. Die Versender übernähmen diese Leistungen hingegen nicht. »Und genau deswegen lehnen wir Päckchen-Pack-Pharmazie ab.«

 

In seiner Eröffnungsrede sprach ­Becker auch über das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz, das vor Kurzem in Kraft getreten ist. Trotz dieser Novelle sieht der DAV noch Schwachstellen in der Versorgung. Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen unter anderem dazu, bei Ausschreibungen neben dem Preis auch die Qualität eines Produkts zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird künftig schärfer überwacht, ob Anbieter Aufzahlungen von den Patien­ten verlangen. Becker begrüßte diese Neuerungen zwar, sprach aber dennoch nur von einem Teilerfolg. »Meine Befürchtung ist, dass sich für die Ver­sicherten in der Praxis nicht allzu viel ändern wird«, sage er. Man müsse die Auswirkungen des Gesetzes nun zunächst genau beobachten.

 

Für die Apotheker bringt das Gesetz mehr Dokumentationspflichten mit sich. »Dies ist für uns nicht tragbar«, so Becker. Gerade kleine Apotheken könnten sich aufgrund der zusätzlichen Bürokratie für den Ausstieg aus der Hilfsmittelversorgung entscheiden. Becker hofft daher, »dass Bereitschaft besteht, nach einiger Zeit nüchtern zu betrachten, ob nicht die eine oder andere Dokumentationspflicht ohne Qualitäts­verlust wieder zurückgenommen werden kann«.

 

Eine Herausforderung bleibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Künftig wird es verstärkt darum gehen, die einzelnen Akteure miteinander zu vernetzen und die Chancen der elektronischen Gesundheitskarte auszuschöpfen. Voraussetzung dafür ist der Anschluss an die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI). Die Apotheker sollten frühzeitig mit entsprechenden TI-Komponenten ausgestattet werden, sagte Becker. Der DAV habe dazu nun Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, in denen es auch um eine Finanzierungsvereinbarung gehen soll.

 

Darüber hinaus arbeiten die Apotheker derzeit am Aufbau eines eigenen IT-Netzes, über das langfristig etwa die Direktabrechnung mit der Privaten Krankenversicherung möglich sein könnte. Mit Blick auf die Bedeutung von Daten sei es wichtig, »dass wir ihren Schutz in die eigene Hand nehmen und uns nicht von fremden Netzen und Dienstleistern abhängig machen«, so Becker. /

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