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Edoxaban

Der Vierte im Bunde

Datum 28.04.2015  16:32 Uhr

Von Annette Mende / Der Ausschuss für Humanarzneimittel CHMP der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat die Zulassung des Faktor-Xa-Inhibitors Edoxaban empfohlen. Er ist der vierte Wirkstoff im Bunde der neuen oralen Antikoagulanzien (NOAK). Außerdem sprach sich der CHMP dafür aus, Nivolumab gegen malignes Melanom, Tasimelteon gegen eine seltene Schlafstörung sowie den radiotherapeutischen Precursor Lutetium (177Lu) Chlorid zuzulassen.

Edoxaban (Lixiana®, Daiichi Sankyo) erweitert das Sortiment der NOAK, das in Europa bislang aus Dabigatranetexilat (Pradaxa®), Rivaroxaban (Xarelto®) und Apixaban (Eliquis®) besteht. Da die Substanzen mittlerweile so neu nun auch nicht mehr sind, setzt sich für diese Wirkstoffgruppe mehr und mehr der Begriff DOAK durch – mit D wie direkte statt N wie neue orale Antikoagulanzien.

 

Schlaganfallprophylaxe und Thrombosetherapie

 

Edoxaban ist schon seit einiger Zeit in Japan auf dem Markt. Es ist wie Rivaroxaban und Apixaban ein direkter Faktor-Xa-Inhibitor. In Europa soll es nun zugelassen werden zur Schlaganfallprophylaxe bei Erwachsenen mit nicht valvulärem Vorhofflimmern und mindestens einem Risikofaktor wie dekompensierte Herzinsuffizienz, Bluthochdruck, Alter ≥ 75 Jahre, Diabetes oder vorangegangener Schlaganfall. Zudem soll es zur Behandlung tiefer Venenthrombosen und Lungenembolien sowie zur Sekundärprophylaxe dieser Ereignisse eingesetzt werden.

 

Verglichen mit älteren Antikoagulanzien wie den Vitamin-K-Antagonisten haben die DOAK den Vorteil, dass sie nicht abhängig vom INR-Wert individuell dosiert werden müssen. Ein entscheidender Nachteil ist jedoch, dass noch keine Antidota zur Verfügung stehen, mit denen die Blutgerinnung im Notfall schnell normalisiert werden kann. Hier sind einige Substanzen in verschiedenen Stadien der klinischen Prüfung beziehungsweise bereits im Zulassungsverfahren. Sobald diese verfügbar sind, dürfte der Siegeszug der DOAK erst so richtig losgehen.

 

Nivolumab (Opdivo®, Bristol Myers Squibb) wird der erste verfügbare PD-1-Antagonist zur Behandlung von Patienten mit malignem Melanom sein. PD-1 steht für Programmed Death 1, ein Rezeptorprotein, das nach Aktivierung durch die Liganden PD L1 und PD L2 die durch T-Zellen vermittelte, gegen den Krebs gerichtete Immun­antwort hemmt. Nivolumab blockiert den Rezeptor und sorgt so für eine Aktivierung des Immunsystems gegen die Melanom-Zellen.

 

Der monoklonale Antikörper soll zugelassen werden als Monotherapie zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung, also nicht resektablem oder metastasiertem Melanom. In den Zulassungsstudien erwies er sich gegenüber Chemotherapie sowohl bei therapie­naiven als auch bei vorbehandelten Patienten als überlegen. Bei Ersteren verbesserte Nivolumab die Zwölf­monats-Überlebensrate von 42 auf 73 Prozent, bei Letzteren von 10,6 auf 31,7 Prozent. Häufigste Nebenwirkungen waren Fatigue, Juckreiz, Übelkeit und Diarrhö.

 

Mit Tasimelteon (Hetlioz®, Vanda Pharmaceuticals) ist auch ein Orphan Drug unter den Zulassungskandidaten. Es soll bei Blinden zum Einsatz kommen, die unter einer Schlaf-Wach-Störung mit Abweichung vom 24-Stunden-Rhythmus leiden. Bei diesen Menschen wirkt der Melatonin-Rezeptor-Agonist als circadianer Regulator, nähert also die innere Uhr einem 24-Stunden-Rhythmus an. Dazu sollen Betroffene eine Hartkapsel mit 20 mg Tasimelteon abends vor dem Zubettgehen einnehmen.

 

Innere Uhr aus dem Takt

 

Das Tageslicht ist ein wichtiger Takt­geber für die innere Uhr. Bei Blinden, denen dieser äußere Einfluss fehlt, können sich die Schlaf- und Wachzeiten verschieben. Dabei stellt sich in den meisten Fällen ein etwa 25-stündiger Rhythmus ein. Das ist mit einem normalen Sozial- und Arbeitsleben nur schwierig zu vereinbaren.

 

Tasimelteon verbesserte in den Zulassungsstudien die Symptomatik signifikant stärker als Placebo. Es kam sowohl zu einer Verlängerung des Nachtschlafs als auch zu einer Abnahme der Tagesschläfrigkeit. Allerdings zeigte sich auch ein unerwünschter Einfluss auf den Schlaf: Alb- und ungewöhnlichen Träume traten verstärkt auf. Sie zählten neben Kopfschmerzen und Benommenheit zu den häufigsten Nebenwirkungen.

 

Der vierte neue Arzneistoff, dem der CHMP jetzt grünes Licht gab, ist eigentlich noch gar nicht fertig. Lutetium (177Lu) Chlorid (Lumark®, IDB Radiopharmacy) soll an spezifische, noch zu entwickelnde Carrier-Moleküle gebunden werden und darf erst dann Patienten verabreicht werden. Das radioaktive Isotop des Lutetiums ist ein Beta- und Gammastrahler. Es kann beispielsweise zur Markierung neuroendokriner Tumoren verwendet werden oder, in Abhängigkeit von den Carriern, auch auf anderen Einsatzgebieten. /

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