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Berufsanerkennung

Spitzenreiter Gesundheitssektor

23.04.2014  10:37 Uhr

Von Yuki Schubert / Das Berufsanerkennungsgesetz soll Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Ein nun veröffentlichter Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zeigt: Die meisten Anerkennungsgesuche im Jahr 2012 kommen aus dem Gesundheitsbereich. Die Apotheker rangieren dabei auf Platz vier.

Der spürbare Fachkräftemangel war laut Bundesregierung Ausgangspunkt des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetzes. Seitdem haben ausländische Bewerber Anspruch auf eine Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf.

Das gilt auch für Apotheker. Grundsätzlich kann jeder ausländische Pharmazeut eine Approbation in Deutschland beantragen. Zudem profitieren von dem Gesetz erstmals auch beruflich qualifizierte Fachkräfte in den sogenannten nicht reglementierten Ausbildungsberufen. Sie benötigen zwar zur Berufsausübung keine formale Anerkennung, können aber ihre Berufschancen durch Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses steigern, heißt es in dem Bericht des Bundesministeriums. Hierunter fallen auch die PKA. Die Gleichwertigkeit der PKA-Abschlüsse prüft die Landesapothekerkammer Brandenburg derzeit stellvertretend für 14 weitere Kammern.

 

Laut dem Bericht wurden von April bis Dezember 2012 insgesamt 10 989 Anträge zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation gestellt. Die medizinischen Gesundheitsberufe sind Spitzenreiter mit einem Anteil von 78,2 Prozent. Dabei wurden 5697 Anträge von Ärzten gestellt. Dahinter folgen Gesundheits- und Krankenpfleger mit 1482, Zahnärzte mit 342 und Apotheker mit 321 Anträgen. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker stellen dem Bericht zufolge eine Besonderheit dar. Schließlich wurde im Zuge des Anerkennungsgesetzes der sogenannte Staatsangehörigkeitsvorbehalt in den fachrechtlichen Regelungen, wie dem Apothekengesetz aufgehoben. Dadurch können nun auch Angehörige sogenannter Drittstaaten eine Approbation beantragen. Das war vor Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes nicht möglich. Dies könnte ein Grund dafür sein, warum für diese Berufe vergleichsweise viele Anträge gestellt wurden, so der Bericht des Bundesministeriums. /

Von Hannelore Gießen / Etwa 30 Prozent aller Fließgewässer in Niedersachsen sind durch Arzneimittel belastet. Das ist das Ergebnis eines Forschungsvorhabens Jülicher Agrosphärenforscher, das unlängst im niedersächsischen Umweltministerium vorstellt wurde. Allgemeingültige Grenzwerte gibt es bislang nicht.

Drei Substanzen im Fokus

 

Die Studie konzentrierte sich auf drei Wirkstoffe: Diclofenac, Sulfameth­ox­azol und Carbamazepin. Besonders ­Diclofenac wurde in den Gewässern in erheblichen Mengen gefunden: Die mittlere Konzentration des nicht stero­idalen Antirheumatikums lag an zahlreichen Messstellen in den untersuchten Flüssen oberhalb der halben Umweltqualitätsnorm, ein Maß, das aus öko­logischen und gesundheitlichen Gründen nicht überschritten werden soll. Das Antiepileptikum Carbamazepin wird als besonders problematisch eingestuft, da es dem Klärprozess widersteht und im Abwasser der Kläranlagen auftaucht. Carbamazepin, das deutlich seltener verordnet wird als Diclofenac, wurde in der aktuellen Untersuchung nur in zwei der untersuchten Flüsse gefunden. Sulfa­methoxazol gilt ebenfalls als ökologisch problematische Substanz, da es nach der Aufnahme in den Körper zum großen Teil unverändert wieder ausgeschieden und auch in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut wird. In der Human­medizin wird das Sulfonamid nur in Kombination mit Trimethoprim eingesetzt. Sulfonamide werden jedoch auch in der Tiermedizin verwendet und in Flüsse und Seen geschwemmt, wenn Mist oder Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht werden.

 

Kürzlich wurde in Niedersachen ein Nachfolgeprojekt gestartet, das 17 Wirkstoffe beinhaltet. Darunter Beta­blocker und Antibiotika sowie die beiden Röntgenkontrastmittel Iopamidol und Iomeprol, die in Kläranlagen nur sehr schwer abgebaut werden können.

 

Wie viel ist zu viel?

 

Während innerhalb der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) für eine Reihe von Schadstoffen wie Schwermetalle, Pestizide und Industriechemikalien gesetzlich verbindliche Umweltqualitätsnormen vorliegen, enthält weder die EU-Richtlinie 2013/39/EU noch die neue Oberflächengewässerverordnung auf nationaler Ebene Grenzwerte für Arzneimittel. Wie sich der Arzneimittelcocktail im Abwasser in Fauna und Flora verteilt und auf das Ökosystem auswirkt, ist bisher unzureichend erforscht. »Wir wissen auch noch nicht, welchen Einfluss die Rückstände im Abwasser auf das Trinkwasser haben«, sagte Tetzlaff. Deshalb sei es schwierig, Grenzwerte festzulegen. Geplant sei jedoch eine Mikroschadstoffstrategie, die mittels mehrerer Maßnahmen der Belastung der Gewässer durch Arznei- und Pflanzenschutzmittel, Industrie- und Haushaltschemikalien sowie Biozide entgegenwirken soll.

 

Arzneistoffe gehören überwiegend zu den mobilen Substanzen, die sich mit dem Wasserkreislauf bewegen, weil sie sich nicht an feste Stoffe wie Sand oder Aktivkohle binden. Deshalb durchbrechen sie natürliche Barrieren wie die Uferzonen von Flüssen und Seen und bleiben auch nicht in Filtern im Wasserwerk haften. Entfernen lassen sich die mobilen Substanzen nur durch eine aufwendige weitere Reinigungsstufe in den Kläranlagen mithilfe von Ozon und UV-Licht. »Noch wissen wir aber zu ­wenig darüber, ob dabei Metaboliten entstehen, die möglicherweise noch ­toxischer sind«, so Tetzlaff. /

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