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Rabattverträge

Packungsgrößen sorgen für Unsicherheit

23.04.2013  18:01 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hat die Krankenkassen aufgefordert, Rabattverträge für Antibiotika zu überdenken. Diese sorgten häufig für Unsicherheiten, heißt es in einer Pressemitteilung.

Grund dafür sei unter anderem die Packungsgrößenverordnung, die für die verschiedenen Normgrößen keine konkreten Stückzahlen, sondern lediglich Spannbreiten vorschreibt. Verordne der Arzt zum Beispiel ein Antibiotikum in der Packungsgröße N1, um seinem Patienten damit 14 Tabletten zukommen zu lassen, sei nicht garantiert, dass der Versicherte diese Tablettenanzahl auch tatsächlich erhält. Denn der Apotheker muss die N1-Packung desjenigen Herstellers abgeben, mit dem die jeweilige Krankenkasse einen Rabattvertrag hat. Diese Packung kann unter Umständen mehr oder aber auch weniger als 14 Tabletten enthalten.

 

Zusätzliche Bürokratie

 

Theoretisch müsse der Apotheker jedes Mal beim Arzt nachfragen, über welchen Zeitraum das Antibiotikum eingenommen werden soll, damit der Patient auch wirklich ausreichend Tabletten erhält, heißt es beim LAV. Das sorge für zusätzliche Bürokratie und verunsichere den Patienten. »Eine wirtschaftliche Arzneimittelverordnung ist wichtig. Wir fordern die Krankenkassen jedoch auf, zu erkennen, dass Rabattverträge nicht für jeden Versorgungsbereich die richtige Lösung sind«, sagte der LAV-Vorsitzende Fritz Becker. Das gelte insbesondere für Antibiotika, aber auch für Schmerzmittel und Impfstoffe. »Rabattverträge sind kein Allheilmittel und gelangen an ihre Grenzen, wenn die Optionen auf finanzielle Einsparungen über das Patientenwohl gestellt werden«, so Becker. /

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