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Schwangerschaft

Sicher auf Reisen

24.04.2012  15:26 Uhr

Von Sven Siebenand, Wiesbaden / Nach der Hochzeit brechen Paare in die Flitterwochen, den Honeymoon, auf. Immer häufiger verbringen werdende Eltern auch den Babymoon, einen letzten Urlaub vor der Geburt. Vor allem bei Flugreisen in weit entfernte Länder gibt es dabei einige Risiken und Vorkehrungen für die Gesundheit von Mutter und Kind zu bechten.

Die Reiserisiken für Schwangere sind größer als für Nicht-Schwangere, so Dr. Bettina Flörchinger vom Düsseldorfer Centrum für Reisemedizin. Auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin in Wiesbaden ging die Gynäkologin unter anderem auf das Thema Flugtauglichkeit ein. Der Dachverband der Fluggesellschaften IATA habe Rahmenrichtlinien festgelegt. Demnach muss ab der 29. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest vorliegen. Schwangere, die Mehrlinge erwarten, dürfen bis zur 32. Woche fliegen. Frauen, die mit einem Kind schwanger sind, dürfen bis zur 36. Woche an Bord gehen. Nach der Geburt sind Mutter und Kind (außer Frühgeborene) ab dem siebten Tag wieder flugtauglich. Flörchinger riet allerdings, sich immer bei der Fluggesellschaft über deren Bestimmungen zu informieren. Denn die IATA-Empfehlungen würden teilweise unterschiedlich umgesetzt werden. Zudem sollten Schwangere beim Check-In immer auch den Mutterpass griffbereit haben. Vor allem, wenn der Bauch schon etwas dicker ist, vergewissert sich das Bordpersonal gelegentlich, ob die Schwangere noch an Bord gehen darf oder nicht.

Als beste Reisezeit für den Babymoon empfahl Flörchinger den Zeitraum zwi­schen der 14. und 27. Schwanger­schafts­woche. Typische Beschwerden aus dem ersten Trimenon, wie Übelkeit und Erbrechen, seien dann oft schon überstanden und mögliche Risiken und Beschwerden in den letzten Schwanger­schafts­wochen lägen noch in der Zukunft.

 

Durch Änderungen der plasmatischen Gerinnung und im Progesteron-Haushalt haben Schwangere ein erhöhtes Throm­bose­risiko. Flörchinger sprach von einem mittleren Risiko. Schwangere sollten daher eine lange Immobilisierung vermeiden. Die Medizinerin riet für Flugreisen zu einem Gangplatz, Beingymnastik und stündlicher Bewegung. Zudem sollten die Frauen pro Stunde mindestens 150 Milliliter trinken und Kompressions-Kniestrümpfe (mindestens Klasse I) tragen. »Bei zusätzlichen Risikofaktoren können auch niedermolekulare Heparine verordnet werden«, informierte die Ärztin. Diese seien nicht kontraindiziert.

 

Malariagebiete meiden

 

Ein zweites Reiserisiko sind Infekte, da bei Schwangeren die Immunabwehr schlechter funktioniert. Das habe die Natur so eingerichtet, damit die Mutter das fremde Material des Fetus nicht abstößt, so Flörchinger. Bereits leichte Infekte mit Fieber und Durchfall können gefährlich sein, da dadurch zum Beispiel Wehen ausgelöst werden können.

 

Besonders gefährlich für Mutter und Kind ist eine Malaria-Infektion. Einer Studie zufolge stechen Anopheles-Mücken bei Schwangeren doppelt so häufig zu wie bei anderen Menschen. Zudem kommt es in der Schwangerschaft zu schwereren Verläufen und die Mortalität ist erhöht. Flörchinger berichtete von 10 000 mütterlichen Todesfällen pro Jahr. Ferner sterben 200 000 Kinder perinatal infolge einer mütterlichen Malaria. Reisen in Malariagebiete sollten werdende Eltern daher möglichst von der Urlaubsländerliste streichen. Wenn es gar nicht anders geht, ist auf eine sorgfältige Expositionsprophylaxe zu achten und bei Malariaverdacht sollte unbedingt zur Diagnosesicherung ein Arzt aufgesucht werden.

 

Bei der Malaria-Chemoprophylaxe besteht das Problem, dass die Anwendung von Chloroquin und Proguanil in der Schwangerschaft zwar möglich ist, es aber gegen diese Wirkstoffe viele Resistenzen gibt. Besser wirksam ist häufig Mefloquin (Lariam®). Laut Fachinformation haben Erfahrungen mit einer Anwendung in den letzten beiden Schwangerschaftsdritteln keine Fruchtschädigung erkennen lassen. Im ersten Trimenon sollte Mefloquin nur dann angewendet werden, wenn der erwartete therapeutische Nutzen das potenzielle Risiko für das ungeborene Kind rechtfertigt. Noch strenger ist die Indikationsstellung bei der Atovaquon-Proguanil-Kombination Malarone®. Hier heißt es in der Fachinformation, dass die Anwendung während der Schwangerschaft nur dann erwogen werden sollte, wenn der erwartete Nutzen für die Mutter jedes potenzielle Risiko für den Fötus überwiegt.

Das Präparat Riamet® (Artemether/ Lumefantrin) darf im ersten Schwangerschaftsdrittel nicht angewendet werden, sofern andere geeignete und wirksame Anti-Malaria-Mittel zur Verfügung stehen. In lebensbedrohlichen Situationen, in denen keine anderen wirksamen Anti-Malaria-Mittel verfügbar sind, darf es aber zum Einsatz kommen.

 

Im zweiten oder dritten Trimenon sollte der Arzt eine Behandlung mit dem Mittel nur dann in Erwägung ziehen, wenn der zu erwartende Nutzen für die Mutter im Vergleich zu dem Risiko für den Fetus überwiegt. Kontraindiziert ist Doxycyclin in der Schwangerschaft.

 

Impfen – ja oder nein?

 

Auch in Sachen Reiseimpfungen sollten sich Schwangere gut beraten lassen. Generell riet Flörchinger zu Impfungen ab Beginn des zweiten Trimenons. Nach Nutzen-Risiko-Abwägung sind der Medizinerin zufolge zum Beispiel die Tetanus-, die Diphtherie- und die Influenza-Impfung erlaubt. Bei Vorliegen zusätzlicher Risiken sei die Grippe-Impfung auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel möglich. Nur nach strenger Nutzen- Risiko-Abwägung kann zum Beispiel gegen FSME, Hepatitis A und B, Meningokokken, Pertussis, Cholera, Pneumo­kokken, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus geimpft werden. In besonderen Fällen sei auch eine Gelbfieber-Impfung möglich. Wenn diese aber eine reine Einreisevorschrift ist, können sich Schwangere ein Impf- Befreiungszeugnis ausstellen lassen. Dieses wird aber nicht überall akzeptiert, sodass sich Schwangere vor der Reise unbedingt über die Bestimmungen erkundigen sollten. In der Schwangerschaft kontraindizierte Impfungen sind zum Beispiel Masern, Röteln, Mumps und Varizellen.

 

Versicherungsschutz prüfen

 

Wegen des geringeren Sauerstoffpartialdruckes riet Flörchinger auch von Höhenaufenthalten über 2500 Metern ab, bei körperlicher Belastung oder Zusatzrisiken reisen Schwangere besser nicht in Gebiete über 2000 Meter. Zudem sollten sie kein rohes Fleisch (Toxoplasmose-Gefahr) und keine Rohmilchprodukte (Listeriose-Gefahr) verzehren. Generell biete es sich an, Vorsorgetermine auf die Reise abzustimmen, den Mutterpass im Urlaub immer dabei zu haben und den Versicherungsschutz zu überprüfen. Flörchinger riet Schwangeren dringend zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese sollte zum einen die Übernahme der Kosten eines eventuellen Rücktransportes abdecken. Zum anderen – falls es doch zur Niederkunft im Urlaub kommt – sollten auch die Rechnungen für die Geburt, zum Beispiel in einem Krankenhaus, und die Versorgung des Neugeborenen im Versicherungsumfang enthalten sein. /

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