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Regierung hält Versandhandel für sicher

24.04.2012  18:21 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Bundesregierung hat das von den Bundesländern geforderte Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zurückgewiesen. »Dem Vorschlag stehen verfassungsrechtliche Bedenken entgegen«, heißt es in einer Reaktion der Regierung auf die Bundesratsbeschlüsse zur AMG-Novelle.

Ende März hatte sich die Länderkammer in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, den Versand mit RX-Medikamenten zu verbieten. Als Grund nannte sie mangelnde Sicherheit im Internet. Die Patienten könnten im Netz nur unzureichend legale Versender von illegalen Anbietern unterscheiden. Die Bundesregierung teilt diese Bedenken nicht. Es gebe keine Hinweise da­rauf, »dass die Arzneimittelabgabe im Wege des Versandes erhöhte Gefahren für die Arzneimittelsicherheit oder den Gesundheitsschutz von Patientinnen und Patienten gegenüber der Arzneimittelabgabe in öffentlichen (Präsenz-) Apotheken in sich birgt«, heißt es.

 

Keine neue Berufsdefinition

 

Auch eine Neudefinition des Apothekerberufs wird es mit der AMG-Novelle vorerst nicht geben. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Definition an die heutigen Anforderungen anzupassen. Der Apotheker nehme seine Aufgaben als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler schon länger nicht mehr ausschließlich in der öffentlichen Apotheke wahr, hatten die Länder argumentiert. So seien Apotheker etwa in Behörden oder in der Überwachung von Arzneimitteln tätig. Die Regierung will den Vorschlag des Bundesrats prüfen. Eine Anpassung solle allerdings gesondert und ohne Zeitdruck erfolgen, schreibt die Bundesregierung. »Insofern wird die Prüfung nicht im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgen. /

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