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Gesundheitswirtschaft

Der Anpassungsfähigste überlebt

26.04.2011  14:34 Uhr

Von Werner Kurzlechner, Berlin / Das AMNOG ist seit einigen Monaten in Kraft, und die Pharmahersteller beginnen, sich mit der schnellen Nutzenbewertung für innovative Medikamente abzufinden. Das legt jedenfalls der abgeklärte Auftritt von Firmenvertretern bei einer FTD-Konferenz nahe.

Dr. Claus Runge erinnerte an das Evolutionsgesetz von Charles Darwin. Es überlebe nicht der Stärkste oder Klügste, sondern derjenige, der sich am schnellsten auf Veränderungen einstelle, sagte das Mitglied der Geschäftsleitung von AstraZeneca Deutschland in Berlin während der Gesundheitswirtschafts-Konferenz der Financial Times Deutschland (FTD). Es ging in der Diskussion um die Frage, ob und inwieweit das neue Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) der Pharmaindustrie Preisfesseln anlege.

 

Panikmache ist keine Option

 

Runge präsentierte sich als Branchenvertreter, der begriffen hat, dass Panikmache nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Option mehr darstellt. Zugleich verdeutlichte er, dass die endgültige Antwort auf diese Frage wohl erst in einigen Jahren gegeben werden kann.

AstraZeneca zeigt sich tatsächlich bemüht, die richtigen Schlüsse aus Darwins Theorie zu ziehen. Mit dem seit Dezember 2010 EU-weit zugelassenen oralen Thrombozytenaggregations­hemmer Brilique (Ticagrelor) unterwarf sich das Unternehmen freiwillig dem durch das AMNOG eingeführten Verfahren zur Ermittlung der Höhe der Erstattung der Gesetzlichen Krankenver­sicherung (GKV) für innovative Arzneimittel, obwohl der Preis nach alter Praxis noch im vergangenen Jahr frei hätte festgesetzt werden können.

 

Ein bewusster Testballon, von dem man annehmen darf, dass er hoch genug fliegt: Runge machte deutlich, dass AstraZeneca auf Grundlage von Mortalitätsstudien keinen Zweifel daran hat, für Brilique den geforderten Nachweis eines Zusatznutzens im Vergleich zu schon vorhandenen Medikamenten gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) erbringen zu können.

 

Heikler sei das in anderen Fällen, so Runge – etwa von neuen Insulinen, deren zusätzlicher Nutzen für Diabetiker-Gruppen weniger offensichtlich sei. Ansonsten demonstrierte Runge Gelassenheit. Wie der GBA zu entscheiden pflege, könne man schließlich seit Jahren beobachten. »Das ist uns nicht so wirklich fremd«, sagte Runge. Im Übrigen: »Deutschland ist nicht die Welt.« Sollte heißen: Selbst wenn sich die Pharmapreise in der Bundesrepublik allzu schlecht entwickeln sollten, hätte ein internationaler Hersteller von Medikamenten auf dem Weltmarkt Möglichkeiten, seine Forschungsaufwendungen anderweitig zu refinanzieren.

 

Das sieht die Gegenseite nicht anders: »Wir reden nicht von Garagenfirmen um die Ecke«, sagte Ingo Werner, Geschäftsführer der spectrumK Holding, der Dienstleistungstochter der Betriebskrankenkassen (BKK). Er gehe deshalb davon aus, dass der Nachweis eines Zusatznutzens keine Überforderung für die Hersteller darstelle, so Kassenvertreter Werner. Im Übrigen sei das Setzen neuer Anreize durch das AMNOG auch für die Pharmabranche ein kleineres Übel im Vergleich zur ständigen Drohkulisse immer neuer Zwangsrabatte.

 

Mit einigen Hoffnungen betrachtet Professor David Klemperer, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, das AMNOG. Klemperer erinnerte daran, dass sich einst als »innovativ« gepriesene Medikamente wie der Cholesterinsenker Lipobay im Nachhinein als Todbringer für Patienten erwiesen hätten. Das AMNOG sei ein »großer Fortschritt«, weil es Anreize für die Hersteller setze, patientenrelevante Parameter besser zu erforschen und transparent zu mache. Der Mediziner aus Regensburg erhofft sich dadurch einen positiven Effekt auch auf die Qualität der Zulassungsstudien – quasi als Vorgriff auf das daran anschließende Verfahren der schnellen Nutzenbewertung.

 

Gefährdete Innovationen

 

Schärfere Kritik als Runge übte Marco Annas, Leiter Gesundheitspolitik bei Bayer Vital. Angesichts eines Marktanteils neuer Arzneimittel in Deutschland von unter fünf Prozent sei es nicht sinnvoll, Einsparziele im Gesundheitswesen vor allem mit patentgeschützten Medikamenten erzielen zu wollen. Der Gesetzgeber habe dem GBA gewissermaßen einen Revolver auf den Tisch gelegt, mit dem Innovationen jederzeit totgemacht werden könnten. Die entscheidende Frage sei letztlich sowieso, wie nach einer positiven Feststellung eines Zusatznutzens dieser Nachweis in einen Preis »übersetzt« werde.

 

Diese brisante Frage bleibt vorerst in der Tat offen. Wie Runge berichtete, bleibt im Falle Brilique bis Jahresende Zeit für den Zusatznutzennachweis. Dann wäre das Zeitfenster bis Juni 2012 offen für Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Käme es zu keiner Einigung, bliebe Zeit bis Ende 2012 für eine schiedsgerichtliche Entscheidung. Eine Handvoll weiterer Innovationen von AstraZeneca werde wohl in naher Zukunft auf ähnliche Weise geprüft werden, kündigte Runge an. /

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