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Weiter kritisch beobachten

15.04.2015  10:02 Uhr

Wieder einmal hat ein Gericht eine behördliche Entscheidung revidiert. Dieses Mal geht es um den Entschluss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin­produkte (BfArM) zu Kava-Kava. Das mag den ein oder anderen freuen, der solche extremen behördlichen Entscheidungen gewöhnlich verärgert zur Kenntnis nimmt – aus welchen Gründen auch immer. Ob Häme allerdings hier eine angemessene Reaktion ist, kann durchaus hinterfragt werden.

 

Denn man darf schon unterstellen, dass sich die Aufsichtsbehörde die damalige Entscheidung, Kava-Kava-Präparate aus dem Verkehr zu ziehen, nicht leicht gemacht hat. Ebenso wenig im Übrigen, wie die Richter des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, die den Widerruf der Zulassungen nach langem Rechtsstreit im Februar 2015 wieder kassierten (lesen Sie dazu Antikorruptionsgesetz: ABDA warnt vor Grauzonen). Allerdings geht auch das Urteil nicht so weit, den Ex-ante-Zustand wiederherzustellen – und das ist gut so. Genauso gut ist es, dass das BfArM das Urteil akzeptiert, mögliche Risiken beim Einsatz von Kava-Kava-Arzneimitteln antizipiert und versucht, diese durch angemessene Maßnahmen zu minimieren.

 

Präparate, die Extrakte aus Kava-Kava-Wurzelstock enthalten, unter die Verschreibungspflicht zu stellen, war immer schon eine Forderung derer, die den radikalen Entzug der Verkehrsfähigkeit seinerzeit nicht nachvollziehen konnten. Dies betrifft das ärztliche Handeln. Apothekern werden diese Präparate künftig aber auch einige Aufmerksamkeit abverlangen. Denn zahlreiche Wechselwirkungen können beim Einsatz dieser Arzneimittel relevant werden, insbesondere mit Substraten und Inhibitoren des Leberenzyms CYP2D6 sowie mit allen potenziell hepatotoxischen Wirkstoffen, darunter Betablocker und Antidepressiva. Diese Problematik sollte in den Apotheken sehr ernst genommen werden. Denn Präparate mit Kava-Kava-Wurzelstock-Extrakt sind mit dem richterlichen Urteil keineswegs aus der Schusslinie einer kritischen Beobachtung. Als verschreibungspflichtige Präparate lassen sie sich nun allerdings unter einem deutlich zuverlässigeren Evidenzniveau beobachten.

 

Wem also daran liegt, auch künftig mit Kava-Kava-Präparaten ein pflanzliches Anxiolytikum als Therapieoption zur Verfügung zu haben, der sollte alles daransetzen, Risikopatienten diese Präparate vorzuenthalten und ihnen stattdessen eine für sie besser verträgliche Alternative zu verordnen – im Interesse einer angemessenen Phytotherapie ebenso wie zum Wohl der Patienten.

Professor Dr. Theo Dingermann 

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