Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Steuerrecht

Kindergeld und duales Studium

Datum 16.04.2014  09:30 Uhr

Von Peggy Eichhorn / Für ein volljähriges Kind erhalten Eltern Kindergeld, wenn es sich in einer erstmaligen Berufsausbildung oder einem Erststudium befindet. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass auch ein duales Studium als Erstausbildung beziehungsweise -studium gilt.

In dem verhandelten Fall hatte der Sohn der Klägerin ein duales Bachelor-Studium im Studiengang Steuerrecht aufgenommen. Daneben absolvierte er eine studienintegrierte praktische Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Beides schloss er erfolgreich ab. Die Prüfung zum Steuerfachangestellten legte der Sohn bereits im Jahr 2011 ab. Im März 2013 schloss er dann auch sein Bachelorstudium ab. Die Familienkasse versagte das Kindergeld ab Januar 2012, weil sie der Auffassung war, dass die Erstausbildung bereits mit der Prüfung zum Steuerfachangestellten im Jahr 2011 beendet gewesen sei. Das erst später beendete Studium stelle daher eine Zweitausbildung dar.

 

Dieser Auffassung hat das Finanzgericht Münster jedoch eine Absage erteilt. Die Richter stellten klar, dass sich der Sohn der Klägerin noch bis zum Abschluss des Studiums in einer erstmaligen Berufsausbildung befunden habe. Ein ausbildungs- und praxisintegrierender Studiengang (duales Studium) sei als Erstausbildung beziehungsweise Erststudium anzusehen. Er sei erst abgeschlossen, wenn der angestrebte akademische Grad erreicht sei oder das Studium aus anderen Gründen ende, so das Gericht.

 

Die Familienkasse hat gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Münster Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Daher bleibt abzuwarten, ob dieser die Rechtsprechung des Finanzgerichts bestätigen wird.

 

In ähnlichen Fällen sollte unter Hinweis auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren Widerspruch gegen die Versagung des Kindergelds oder Einspruch gegen die Nichtberücksichtigung des Kinderfreibetrages eingelegt und Verfahrensruhe beantragt werden.

 

Seit dem Jahr 2012 entfällt für volljährige Kinder die aufwendige Einkommensüberprüfung. Eltern bekommen somit auch dann das volle Kindergeld beziehungsweise den vollen Kinderfreibetrag, wenn das Kind während der ersten Berufsausbildung oder während des Erststudiums hinzuverdient. Daher ist es für die Gewährung des Kindergeldes unerheblich, dass das Kind während des dualen Studiums Einkünfte erzielt. Grundsätzlich wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. /

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa