Pharmazeutische Zeitung online
Steuertipp

Einkünfte auf Kinder übertragen

17.04.2012  16:46 Uhr

Von Peggy Eichhorn / Im November des vergangenen Jahres wurde das Steuerver­einfachungsgesetz 2011 erlassen. Die Einkommensteuerlast kann nun innerhalb einer Familie deutlich günstiger verteilt werden. Dies betrifft auch die Übertragung von Vermögen und Einkünften auf den Nachwuchs.

Bei der Gewährung von Kindergeld oder Kinderfreibeträgen werden die Einkünfte des Kindes infolge der Gesetzänderung nicht mehr geprüft. Auch für die Einkommensteuererklärung der Eltern spielen sie keine Rolle mehr.

Insgesamt können Angehörige ihre Rechts­ver­hältnisse nun untereinander steuerlich deutlich vorteilhafter gestalten. Hierunter fallen auch Schenkungen von Eltern an ihre Kinder, selbst wenn diese rein steuerlich motiviert sind. Eltern mit hohen Einkünften können Einkunftsquellen auf ihre Kinder übertragen und so Steuern einsparen. Denn so verteilen sich die Einkünfte auf mehrere Schultern und können mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert werden.

 

Bislang waren dieser Gestaltung bei volljährigen Kindern Grenzen gesetzt. Sobald das Kind mehr als 8004 Euro verdiente, kam es zum vollen Verlust des Kindergeldes oder Kinder­freibetrages. Seit 2012 können Eltern Einkünfte auf ihre Kinder verlagern, ohne dass es zum Verlust von Vergünstigungen kommt. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle mehr.

 

Bei der Übertragung von Vermögen auf minderjährige Kinder muss immer dann ein Ergänzungspfleger eingeschaltet werden, wenn es sich um rechtlich nicht ausschließlich vorteilhafte Geschäfte handelt. Die Übertragung von Geldvermögen, festverzinslichen Wertpapieren oder auch Darlehensforderungen ist jedoch unproblematisch möglich.

 

Es empfiehlt sich dabei immer, die Schenkung schriftlich festzuhalten. Auch müssen weitere Formalien eingehalten werden, damit die Einkommensverlagerung anerkannt wird:

 

das Kapitalvermögen muss dauerhaft übertragen werden

die Erträge dürfen anschließend nicht vom Kind zurück auf die Konten der Eltern fließen

die Eltern müssen das Vermögen wie fremdes Vermögen verwalten und dürfen es nicht für eigene Zwecke nutzen

 

Entscheidend ist aus steuerlicher Sicht zudem, dass sich die Eltern auch tatsächlich vom Vermögen trennen und das Kind frei über das Vermögen verfügen kann. Dafür muss ein neues Konto für das begünstigte Kind eröffnet werden. Die Anlage des Kapitalvermögens im Namen des Kindes genügt für die steuerliche Zurechnung der Kapitalerträge nicht.

 

Tipp: Die Eltern können die Vollmacht für das Konto des Kindes übernehmen. Eine Verfügung über das Konto darf aber nur im Rahmen des elterlichen Sorgerechts erfolgen, etwa für die Neueinrichtung des Jugendzimmers. Nicht erlaubt ist hingegen die Verwendung für die gemeinsame Lebensführung.

 

Nach dem Transfer muss das Kind frei über die Verwendung des Kapitals entscheiden können. Daher müssen alle Kapitalerträge auf das Konto des Kindes fließen.

 

Freibeträge bei Schenkungen

 

Bei dem Vermögenstransfer sollten die Eltern zudem die schenkungsteuerlichen Freibeträge im Blick behalten. Ein Kind hat im Verhältnis zu jedem Elternteil einen Freibetrag von 400 000 Euro. Dieser Freibetrag wird alle zehn Jahre erneut gewährt. Schenkungen innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums werden zusammengerechnet. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
KinderEltern

Mehr von Avoxa