Pharmazeutische Zeitung online
Antiepileptika

Rabattverträge können Therapie gefährden

19.04.2011  17:13 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Viele Antiepileptika stehen unter Rabattvertrag. Kritiker halten eine Substitution dieser Arzneistoffe jedoch für problematisch und sehen Therapieerfolge in Gefahr.

In Deutschland leben rund 700 000 Menschen mit Epilepsie. Die meisten von ihnen sind mit Arzneimitteln gut eingestellt und weitgehend anfallsfrei. Rabattverträge setzten solche erfolgreichen Therapien jedoch aufs Spiel, sagte Professor Dr. Hartmut Morck vom Pharmazeutischen Institut der Philipps-Universität in Marburg. Anti­epileptika seien problematische Präparate mit einem hohen Placeboeffekt (etwa 30 Prozent). »Diese 30 Prozent sind Teil der Wirkung und können durch einen Austausch verlorengehen«, sagte Morck in Berlin bei einer Presseveranstaltung des Antiepileptika-Herstellers Desitin.

Ein Wechsel verunsichere den Patienten und gefährde dessen Compliance. Hinzu kommt, dass Generika in Bezug auf ihre Bioverfügbarkeit bis zu 25 Prozent vom Original abweichen dürfen. »Dadurch kann es zu erheblichen Blutspiegel­schwankungen des Wirkstoffs kommen, die neue Anfälle und unerwünschte Wirkungen hervorrufen können.«

 

Morck verwies auf eine Leitlinie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft, nach der Antiepileptika zu einer Gruppe von Wirkstoffen zählen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Rabattverträge sollte es für diese Arznei­stoffe daher nicht mehr geben, so Morck. »Hilf­reich wäre eine Empfehlung vom Gemeinsa­men Bundesausschuss.« Sollte dieser Weg nicht möglich sein, müsse der Gesetzgeber eingreifen und Rabattverträge dieser Art im SGB V ausschließen.

 

Die Heilberufler können bereits jetzt einen Austausch unter bestimmten Voraussetzungen verhindern. Ärzte sollten bei Epilepsie-Präparaten eine Substitution über das Aut-idem-Kreuz ausschließen, sagte Morck. Bislang machten das nur rund 15 Prozent. Apotheker müssten einen Präparatewechsel in jedem Fall hinterfragen und gegebenenfalls mit dem Arzt Rücksprache halten, so Morck. Zudem könnten sie pharmazeutische Bedenken geltend machen und nicht substituieren. »Von dieser Möglichkeit wird bisher relativ selten Gebrauch gemacht.« Ein Grund hierfür ist sicherlich die drohende Retaxierung durch die Krankenkasse.

 

ABDA/KBV-Modell fördert Flexibilität

 

Morck lobte in diesem Zusammenhang das gemeinsam Versorgungskonzept von ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Das Modell sieht vor, dass der Arzt nur noch einen Wirkstoff verordnet, sowie Menge, Dosierung und Darreichungsform festlegt. Der Apotheker wählt das entsprechende Präparat aus. »Das fördert die Flexibilität der Heilberufler«, so Morck. In Kombination mit einer Zielpreisvereinbarung könnte das ABDA/KBV-Konzept die Rabattverträge sogar überflüssig machen. »Der Apotheker kann dann das tun, was er jetzt unter Angabe pharmazeutischer Bedenken macht: Er wählt das für den Patienten am besten geeignete Präparat«, sagte Morck.

 

Der ehemalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dr. Jürgen Bausch, forderte, den wirtschaftlichen Druck von Ärzten und Apothekern zu nehmen, wenn sie für den Patienten ein anderes als das rabattierte Arzneimittel wählen. »Dafür kann nur die Politik sorgen.« Er verwies außerdem darauf, dass Epileptiker häufig wieder auf ihr gewohntes Präparat umgestellt würden, nachdem sie zuvor ein Rabattarzneimittel erhalten hätten. Eine Substitution führe häufig zu Problemen. »Rabattverträge kosten damit letztendlich mehr Geld als sie sparen«, sagte Bausch. / 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa