Aus für Lantus und Levemir? |
| 20.04.2010 15:12 Uhr |
Von Kerstin A. Gräfe / Lang wirksame Insulinanaloga könnten auch für Typ-1-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen fallen. In seinem Abschlussbericht kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu dem Ergebnis, dass es im Vergleich zu lang wirksamem Humaninsulin keine Belege für einen Zusatznutzen gibt.
Vergangenen Monat waren die Präparate bereits für gesetzlich versicherte Typ-2-Diabetiker gestrichen worden. Betroffen sind die Präparate Lantus® (Insulin Glargin) und Levemir® (Insulin Detemir). Im Rahmen ihrer Recherche konstatierten die IQWiG-Mitarbeiter, dass in den Studien den Patienten für die Verwendung von verzögertem Humaninsulin Vorgaben gemacht wurden, die sie daran hinderten, das Insulin so zu verwenden, wie es in Deutschland empfohlen wird. Für die Bewertung zogen sie daher vor allem Studien heran, in denen die Patienten ihre Behandlung mit Humaninsulin individuell optimieren durften. Insgesamt befanden sie 12 Studien bei Erwachsenen und fünf bei Kindern als geeignet. Hinsichtlich Lebensqualität und Therapiezufriedenheit lässt sich laut IQWiG keine Überlegenheit von Insulin Glargin oder Insulin Detemir gegenüber Humaninsulin ableiten. Zwar zeigten sich in einigen Vergleichen klinisch relevante Unterschiede, diese seien jedoch aufgrund methodischer Mängel nicht zuverlässig interpretierbar. Problematisch sei vor allem, dass die Patienten, die Humaninsulin erhielten, häufig nicht individuell optimal behandelt worden seien.
Gleiches gelte für die Zielgröße Unterzuckerung unter Berücksichtigung der langfristigen Blutzuckersenkung. Zwar gebe es eine Studie mit Erwachsenen, in der unter Insulin Detemir weniger schwere Hypoglykämien auftraten als unter Hu-maninsulin. Doch auch in dieser wurde Humaninsulin nicht so eingesetzt, wie es in Deutschland für eine optimierte Behandlung üblich ist. Der in der Studie beobachtete Unterschied könnte laut IQWiG somit durch eine Benachteiligung der mit Hu-maninsulin behandelten Patienten verursacht sein und gelte daher nicht als Beleg für einen Zusatznutzen von Insulin Detemir.
Mit seinem aktuellen Abschlussbericht vom 19. April beendet das IQWiG das umfassende Auftragspaket zur Bewertung von Diabetes-Therapien. Der erste Auftrag war 2005 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) erteilt worden. /