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Aufsicht kritisiert Profitstreben der Kassen

11.04.2018  10:06 Uhr

Von Stephanie Schersch / Das Bundesversicherungsamt (BVA) sieht die Bonusprogramme vieler Krankenkassen kritisch. Eigentlich sollen die Kassen über diese Modelle Versicherte für besonders gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen, so etwa für die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder Sportkursen.

 

Tatsächlich nutzten viele Versicherer die Programme jedoch vielmehr als Marketing­instrument, schreibt die Aufsichtsbehörde in einem aktuellen Bericht. So dienten die Angebote häufig dazu, »junge, gesunde sowie sportliche Versicherte anzusprechen und an die Krankenkasse zu binden«.

 

Auch mit den Wahltarifen gingen die Kassen auf Mitgliederfang, heißt es weiter. Dabei seien einige dieser Tarife unwirtschaftlich. Dieses Defizit müsse letztlich die gesamte Versichertengemeinschaft ausgleichen. Kritik übt das BVA auch an den sogenannten Satzungsleistungen. Krankenkassen können ihren Mitgliedern damit Zusatzleistungen anbieten, die über den gesetzlich festgeschriebenen Katalog hinausgehen. Dieser Gestaltungsspielraum berge mit Blick auf den Wettbewerbsdruck Risiken, heißt es. »Denn es ist zu vermuten, dass Wirksamkeit, Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit der Leistungen in der Regel eher eine untergeordnete Rolle spielen.«

 

So böten die Kassen etwa keine Zusatzleistungen im Bereich der Rehabilitation an, dafür jedoch »gezielt Angebote, deren medizinische Wirksamkeit nicht sicher nachgewiesen oder Regelleistungen kaum überlegen ist«. Daher hat das BVA auch die Erstattung homöopathischer Therapien im Blick. Die Aufsichtsbehörde schlägt vor, im Gesetz präzise zu regeln, welche An­gebote Krankenkassen als Zusatzleistungen anbieten dürfen – und deren Zulassung an einen konkreten Evidenz-Nachweis zu koppeln. /

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