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Morbus Parkinson

Neue Leitlinie empfiehlt Bewährtes

13.04.2016  08:51 Uhr

Von Annette Mende / Bei der Auswahl der Medikamente für Parkinson-Patienten sollen Ärzte künftig die steigende Lebens­erwartung noch stärker berücksichtigen. So empfiehlt es die Neufassung der S3-Leitlinie »Idiopathisches Parkinson-Syndrom«, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) gerade entstanden ist.

»Bei fast allen Patienten treten nach zehn Jahren Levodopa-Therapie motorische Fluktuationen und Dyskinesien auf«, sagt Professor Dr. Wolfgang Oertel von der Universität Marburg in einer begleitenden Pressemitteilung der DGN. 

Laut Leitlinie sollen im Frühstadium der Erkrankung MAO-B-Hemmer, Dopaminagonisten oder Levodopa zum Einsatz kommen. Einem jüngeren Patienten wird der Arzt also wahrscheinlich eher zu einem Vertreter der ersten beiden Substanzklassen raten, wobei die Entscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Vor- und Nachteile gemeinsam gefällt werden soll.

 

Bei älteren Patienten mit kognitiven Einschränkungen ist dagegen die Gabe von Dopaminagonisten nicht angezeigt. »Hier besteht ein erhöhtes Risiko für Halluzinationen und psychotische Zustände«, so Oertel. Generell sei daher für Patienten im höheren Lebensalter Levodopa die Kerntherapie. Dopamin­agonisten lassen sich in die von den Mutterkornalkaloiden abgeleiteten Ergolin-Derivate wie Lisurid, Bromocriptin, Pergolid, Cabergolin und Dihydroergocriptin (DHEC) und die Nicht-Ergolin-Substanzen wie Pramipexol, Ropinirol, Rotigotin und Piribedil unterscheiden. Letztere sind laut Leitlinie zu bevorzugen.

 

Optionen im fortgeschrittenen Stadium

 

Neben den Medikamenten befasst sich die Leitlinie auch mit invasiven Therapieverfahren. Dazu gehört die tiefe Hirnstimulation, bei der eine bestimmte Hirnregion, der Nucleus subthala­micus, durch implantierte Mikroelek­troden gezielt stimuliert wird. Sie kann für Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung und motorischen Komplikationen infrage kommen. Mittlerweile besteht so viel Erfahrung mit dieser Therapie, dass sie Patienten bereits in den ersten drei Jahren nach Einsetzen von Fluktuationen oder Dyskinesie angeboten werden kann.

 

Auch die intrajujenale Levodopa-Carbidopa-Infusion stellt eine intensivierte Therapie für Patienten im fortgeschrittenen Stadium dar. Dabei wird über eine Pumpe ein konzentriertes Levo­dopa-Carbidopa-Gel gleichmäßig direkt in den Dünndarm infundiert, wo die Arzneistoffe resorbiert werden. Plasmaspiegelschwankungen können so minimiert werden. Die Pumpe läuft meist tagsüber, abends nimmt der Patient lang wirksame Medikamente mit Levodopa oder Dopaminagonisten ein, um die Nacht abzudecken. Ein weiteres invasives Verfahren, die subkutane Apomorphin-Infusion wird derzeit geprüft.

 

Coenzym Q10 sowie den antioxidativen Vitaminen C und E wird eine Wirkung als Neuroprotektiva bei Parkinson nachgesagt. Dafür gibt es aber keine Evidenz, betonen die Leitlinienautoren. Zu Coenzym Q10 und Vitamin E gebe es Studien, die die fehlende Wirksamkeit belegen, Vitamin C sei dagegen in dieser Indikation noch nicht systematisch untersucht worden. »Keine Empfehlung zur neuroprotektiven Therapie« lautet deshalb die Einstufung.

 

Zwei von fünf Parkinson-Patienten leiden zusätzlich an einer Depression. Wenn diese medikamentös behandelt wird, soll das bevorzugt mit Serotonin-Wiederaufnahmehemmern beziehungsweise mit dem Serotonin-Nor­adrenalin-Wiederaufnahmehemmer Venlafaxin geschehen.

 

Physiotherapie für alle

 

Medikamente bilden zwar die wichtigste Säule der Therapie von Parkinson- Patienten, doch nicht die einzige. Um Beweglichkeit, Schmerzfreiheit und Wohlbefinden zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen, sollen betroffene Patienten in allen Krankheitsphasen eine Physiotherapie erhalten. Schwerpunkte bilden hier Gangtraining, Gleichgewichtsübungen, Kraft- und Dehnungsübungen sowie die Sturzprävention. Sprech- und Schluckstörungen sollen von einem Logopäden, eine eingeschränkte Handlungs­fähigkeit von einem Ergotherapeuten behandelt werden.

 

Generell sollen Patienten und ihre Angehörigen heute viel stärker als früher in die Behandlung mit eingebunden werden. Dazu gehören die verständliche Aufklärung und Information über die pathophysiologischen Zusammenhänge in Schulungen sowie der uneingeschränkte Zugang zu psycho­sozialer und sozialrechtlicher Beratung. /

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