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Innovationsfonds

Bewerbungsphase gestartet

13.04.2016  08:51 Uhr

Von Christina Müller / Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Bewerbungsphase für den Innovationsfonds eingeläutet. Die zu erfüllenden Details für eine Antragstellung stehen nun fest.

Die entsprechenden Förderbekanntmachungen hat das Gremium am vergangenen Freitag vorgelegt. In den insge­samt sechs Veröffentlichungen sind unter anderem die Themenfelder, die Förderkriterien sowie die Details zum Antragsverfahren festgelegt. Interessierte können sich ab sofort bis Juli mit Projektideen bewerben, teilte der G-BA mit.

»Mit diesem Startschuss für die erste Förderwelle des Innovationsausschusses konnten wir unser erstes Ziel erreichen – nun sind die Antragsteller am Zug, förderfähige Projekte vorzulegen«, sagte G-BA-Chef Professor Josef Hecken. Mit den Mitteln aus dem Innovationsfonds unter stützt der G-BA künftig Vorhaben, mit denen sich die medizinische Versorgung von Patienten verbessern lässt. Dafür stellt er zwischen 2016 und 2019 jedes Jahr 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Gelder stammen von den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds.

 

Welche der Anträge den Zuschlag erhält, entscheidet der Innovationsausschuss. Dieser setzt sich unter anderem aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit zusammen.

 

Antragsberechtigt sind laut G-BA alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften. Das können etwa Vertragsärzte, pharmazeutische Unternehmer oder Patientenorganisationen sein. Grundsätzlich können sich auch Apotheker bewerben, beispielsweise wenn es um die Unterstützung von Projekten zur Arzneimitteltherapiesicherheit geht.

 

Nutzen für Patienten

 

Bei der Antragstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen, so der G-BA. Die Techniker Krankenkasse begrüßt den Bewerbungsstart und teilte bereits vergangene Woche mit, sich bundesweit mit mehreren Vorhaben bewerben zu wollen. »Für uns ist entscheidend, dass die Projekte das Potenzial haben, auf absehbare Zeit einen Nutzen für den Patienten zu haben«, sagte Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. »Wir hoffen, dass sich auch in Hessen Partner zusammenfinden, um neue Vertragsformen zu erproben.« Die Förderbekanntmachungen können auf der Website des G-BA eingesehen werden. /

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