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Hausarztvertrag

TK ändert ihre Haltung

Datum 14.04.2010  09:32 Uhr

Von Martina Janning, Berlin / Krankenkassen müssen Hausarztverträge abschließen. Die meisten weigern sich jedoch noch. Das galt bislang auch für die Techniker Krankenkasse (TK). Da die Regierung die Pflicht zum Hausarztvertrag nicht kippen will, hat die Kasse nun eingelenkt. Sie stellte ihre Vereinbarung mit dem Deutschen Hausärzteverband vor.

Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Deutsche Hausärzteverband (HÄV) werden einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung abschließen. Das gaben die beiden Vertragspartner in Berlin bekannt und stellten ein Eckpunktepapier dazu vor.

 

Mit dem Vertrag gibt die TK ihre ablehnende Haltung gegenüber Hausarztverträgen auf und beugt sich dem geltenden Gesetz, das Gesetzliche Krankenversicherungen seit knapp einem Jahr verpflichtet, ihren Mitgliedern Hausarztverträge anzubieten. »Die Techniker Krankenkasse hat der Pflicht zum Abschluss eines Hausarztsystems immer skeptisch gegenübergestanden, denn wir vertreten die Auffassung, dass die Kassen selbst am besten entscheiden können, mit wem sie welche Verträge schließen«, sagte der TK-Vorstandsvorsitzende Professor Dr. Norbert Klusen. Der Vertrag mit dem HÄV solle die hausarztzentrierte Versorgung (hzV) auf eine neue Grundlage stellen; die TK wolle nicht nur die Entscheidung einer Schiedsstelle umsetzen müssen, erklärte Klusen. »Wesentlich war für uns, dass die Patienten einen spürbaren Mehrwert erfahren, wenn sie sich in den hzV-Vertrag einschreiben.«

Die TK ist die erste bundesweite Kasse, die mit dem HÄV für elf Bundesländer ein Hausarztmodell vereinbart. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für Versicherte und Ärzte freiwillig. Eingeschriebene Versicherte sind ein Jahr lang gebunden. Der Vertrag zwischen TK und HÄV hat eine Laufzeit von drei Jahren, in dieser Zeit kann er verändert werden.

 

Eine Evaluation ist geplant. Ab Mai 2010 können sich Hausärzte in allen Vertragsbezirken sowie Versicherte in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einschreiben. Ab 1. Juli 2010 beginnt die Einschreibung für Versicherte in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Thüringen.

 

Der Vertrag sieht vor, dass der Arzt eine kontaktunabhängige Grundpauschale von 30 Euro pro Versichertem erhält. Dazu kommen 45 Euro im ersten Quartal und 35 Euro für jedes weitere. Außerdem gibt es Zuschläge, zum Beispiel bei erhöhtem Betreuungsaufwand und für eine rationale Pharmakotherapie. Maximal 76 Euro kann ein teilnehmender Hausarzt pro Versichertem und Quartal erzielen.

 

Die Ärzte müssen laut Vertrag pro Woche eine Abendsprechstunde bis 20 Uhr anbieten, zeitnahe Facharzttermine vermitteln, Coaching-Programme der TK aktiv unterstützen sowie an Qualitätszirkeln und hausarztspezifischen Fortbildungen teilnehmen. Außerdem sollen TK-Versicherte nicht länger als 30 Minuten in der Praxis warten müssen.

 

Wie viele Mehrkosten der Hausarztvertrag der TK verursacht, wollte Klusen nicht sagen. Der Betrag liege deutlich unter 100 Millionen Euro, erklärte er nur. Die TK hat 7,3 Millionen Versicherte, von denen sich nach Klusens Einschätzung bis zu 1,5 Millionen an dem Hausarztprogramm beteiligen werden.

 

Ärzte können sicher kalkulieren

 

Der HÄV-Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt lobte den Vertrag: »Die teilnehmenden Hausärzte haben durch weniger Bürokratie mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten und können mit einem einfachen Honorarsystem mit vertraglich vereinbarten Eurobeträgen sicher kalkulieren.« Weigeldt rechnet damit, dass sich bundesweit bis zu 40 000 Ärzte in den Hausarztvertrag einschreiben.

 

Bisher existieren Hausarztverträge der Allgemeinen Ortskrankenkassen in Bayern, Baden-Württemberg und Bremen. Andere Krankenkassen sträuben sich wegen der Mehrkosten dagegen. In diesen Fällen sollen Schiedsverfahren die Hausarztverträge durchsetzen. Union und FDP haben im Koalitionsvertrag festgelegt, die Vorschrift für Hausarztverträge nach drei Jahren zu überprüfen. /

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