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Leistungskatalog

Teststreifen nicht mehr auf Rezept?

Datum 13.04.2010  16:25 Uhr

Von Uta Grossmann / Der Gemeinsame Bundesausschuss will Blutzucker-Teststreifen für Typ-2-Diabetiker, die nicht mit Insulin behandelt werden, aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen streichen. Den Apotheken drohen Umsatzeinbußen.

Noch bis zum 20. April können Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie die Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmen und die Berufsvertretungen der Apotheker und der Ärzte zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Solange noch kein verbindlicher Beschluss des Gemeinsames Bundesausschusses (GBA) vorliegt, können Ärzte nicht insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern die Blutzucker-Teststreifen weiterhin verordnen.

Der GBA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt mit Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Den geplanten Verordnungsausschluss begründet der GBA damit, Blutzucker-Teststreifen hätten für Typ-2-Diabetiker, die nicht mit Insulin behandelt werden, keinen nachgewiesenen Nutzen. Ihre Verordnung sei daher medizinisch nicht notwendig und unwirtschaftlich. In seiner Bewertung stützt sich der GBA auf eine Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das IQWiG hat vorhandene Studien ausgewertet und kam zu dem Schluss, dass es keinen Beleg dafür gebe, dass nicht insulinpflichtige Patienten mit Typ-2-Diabetes von einer Zuckerselbstmessung profitieren. Es sei zudem unklar, ob der Blut-Test gegenüber dem Urin-Test einen Zusatznutzen aufweise.

 

Unzureichende Studienlage

 

Allerdings weist das IQWiG darauf hin, dass die derzeitige Studienlage unzureichend sei: »Die wenigen Studien, die geeignet sind, diese Fragen zu untersuchen, haben viele für Patienten wichtige Aspekte nicht berücksichtigt oder nicht ausreichend berichtet.« Wegen der Laufzeiten zwischen sechs und zwölf Monaten sei zudem keine der Studien darauf ausgerichtet, den langfristigen Nutzen der Selbstmessung zu untersuchen.

 

Trotz dieser mangelhaften Studienlage hat sich der GBA entschlossen, die Teststreifen aus dem Leistungskatalog der Kassen zu streichen. Für die Apotheken könnte das herbe Umsatzeinbußen bedeuten, denn die Verordnung der Teststreifen hat in den vergangenen Jahren stetig und stark zugenommen. Die Volkskrankheit Diabetes verbreitet sich rasant, in Deutschland gibt es nach Daten von DiabetesDE acht Millionen diagnostizierte Diabetiker, da- runter 300 000 Typ-1-Diabetiker. DiabetesDe ist eine Initiative des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland und der Deutschen Diabetes-Gesellschaft. Blutzucker-Messgeräte und die zugehörigen Teststreifen ermöglichen den Patienten eine regelmäßige Selbstkontrolle und unterstützen sie bei der notwendigen Umstellung des Lebensstils (vor allem Ernährung und Bewegung) – auch wenn sie kein Insulin spritzen müssen.

 

Diabetes-Teststreifen sind ein Milliardenmarkt. Nach Zahlen des Gesundheitsdienstleisters IMS Health wurden damit 2009 in deutschen Apotheken 1,18 Milliarden Euro umgesetzt. Darin sind Teststreifen enthalten, die von der GKV erstattet wurden, sowie Privatrezepte, Barverkäufe und der Versandhandel. Der GKV-Markt macht den überwiegenden Teil aus. Nach Angaben von Dr. Gisela Maag, Sprecherin von IMS Health, wurden über die Kassen im vorigen Jahr 981 Millionen Euro für Diabetes-Tests ausgegeben. Über den Versandhandel (Rezepte und Selbstzahler) wurden für 9,2 Millionen Euro Teststreifen verkauft. Nicht bekannt ist, wie viele nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker unter den Kunden sind. Nach Zahlen von DiabetesDE bekommt die Mehrheit der Typ-2-Diabetiker in Deutschland (vier bis fünf Millionen) keine Insulintherapie. Der Verband der Diagnostica-Industrie geht davon aus, dass bisher 800 000 Typ-2-Diabetiker ohne Insulintherapie die Teststreifen nutzen, sagte Verbandssprecher Thomas Postina der PZ.

 

Der Berliner Apotheker Dr. Rainer Bienfait hält die Entscheidung des GBA nicht für weise. Bienfait ist Vorsitzender des Apotheker-Verbands Berlin und Mitglied der Vorstände von ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und DAV (Deutscher Apothekerverband). »Die kurzfristigen Einsparungen werden auf Dauer teuer erkauft, weil Folgeschäden zusätzliche Kosten verursachen«, sagte er der PZ. Typ-2-Diabetes würde ohnehin oft zu spät erkannt. Dann sei die Änderung des Lebensstils mit gesunder Ernährung und Bewegung umso wichtiger, und »dazu hört die Kontrolle des Blutzuckerspiegels«, sagte Bienfait. Wer das nicht mit einem Messgerät und Teststreifen zu Hause tun könne und lediglich einmal im Quartal beim Arzt vorspreche, um den Blutzucker kontrollieren zu lassen, befinde sich auf einer Fahrt im Dunkeln ohne Licht. Die wirtschaftlichen Folgen für die Apotheken lassen sich schwer abschätzen, zumal sie regional unterschiedlich ausfallen. Bienfait glaubt, dass ein Großteil der nicht insulinpflichtigen Typ-2-Diabetiker die Teststreifen nicht aus eigener Tasche zahlen wird. Sie gehen den Apotheken also als Kunden verloren.

 

Den Herstellern von Blutzucker-Teststreifen stößt das GBA-Vorhaben sauer auf; sie befürchten Umsatzeinbußen, wenn die Teststreifen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Schon seitdem das IQWiG seinen Abschlussbericht Mitte Dezember 2009 vorgelegt hatte, registrieren sie Umsatzrückgänge, teilte der VDGH mit (siehe dazu Diagnostika-Industrie: Unsicherheitsfaktor Schnelltests, PZ 3/2010). Ärzte seien verunsichert, ob sie denjenigen Typ-2-Diabetikern, die kein Insulin spritzen müssen, noch Teststreifen verordnen dürften. Der gesamte Diabetes-Teststreifenmarkt verzeichnete nach Angaben von Verbandssprecher Postina 2009 einen Umsatzrückgang von 2,5 Prozent. Roche Diagnostics kritisiert den GBA: »Mit seinem Beschlussentwurf ignoriert der GBA wissenschaftliche Studien, die die Vorteile der Messung klar belegen«, sagte Ralf Kai Decker, Marketing- und Vertriebsleiter bei Roche Diagnostics. Roche und Bayer sind die führenden Hersteller von Blutzucker-Teststreifen in Deutschland.

 

Wer an die Blutzucker-Selbstkontrolle die gleichen Maßstäbe anlege wie an ein Medikament, der verkenne außerdem, dass sie Teil einer komplexen Intervention sei, zu mehr Eigenverantwortung motiviere und so das Diabetes Management unterstütze. »Nur Patienten, die ihre Blutzuckerwerte im Auge behalten, können durch einen entsprechenden Lebensstil nachhaltig dazu beitragen, Folgeschäden zu vermeiden«, so Decker.

 

»Im Blindflug durch den Alltag«

 

Die geplante Streichung aus dem Leistungskatalog hätte zur Folge, dass der Patient, der sich die Teststreifen nicht leisten kann, wie vor 30 Jahren zur Blutkontrolle zum Arzt gehen muss. Die übrige Zeit wäre er im Alltag bezüglich seiner Werte »im Blindflug«, sagte Decker. »Auch bei Menschen mit Typ-2-Diabetes, die kein Insulin spritzen, gibt es Situationen, die eine Hypoglykämie auslösen können – etwa wenn Medikamente eingenommen werden, die die Insulinfreisetzung fördern, aber auch bei körperlicher Anstrengung, Stress oder Krankheiten.« Nur wer frühzeitig das Problem erkenne, könne sich entsprechend verhalten und Gegenmaßnahmen ergreifen. Decker forderte: »Auch in Zukunft müssen alle Menschen mit Diabetes-Typ-2 von der Blutzucker-Selbstmessung profitieren können. Langfristig entlastet das auch unser Gesundheitssystem.«

 

Der Deutsche Apothekerverband hat längst erkannt, dass die Apotheker einen sinnvollen Beitrag leisten können, um Typ-2-Diabetikern die Überwachung des Blutzuckerspiegels zu erleichtern. Deshalb hat der DAV mit der (damals noch) Barmer Ersatzkasse einen Vertrag über die pharmazeutische Dienstleistung »Qualitätscheck der Blutzuckerselbstmessung von Versicherten« abgeschlossen. Teilnehmende Apotheken informieren Barmer-Versicherte mit Typ-2-Diabetes über die Blutzuckerselbstmessung, helfen dabei und weisen auf mögliche Fehler hin. Dafür erhalten sie ein pauschales Honorar. /

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