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Rabattverträge

Einsparungen weiter unklar

08.04.2008  17:38 Uhr

Rabattverträge

<typohead type="3">Einsparungen weiter unklar

Von Ralf Denda, Berlin

 

Bis zum 31. März sollte das Bundesministerium für Gesundheit dem Bundestag über die Auswirkungen der Rabattverträge berichten. Das fällt der Regierung schwer, denn die Datenlage ist schlecht.

 

Der nebulöse Bereich der erzielten Einsparungen ist bei dem Bericht von besonderer Bedeutung. Die Einsparungen sind nicht aus den regulären Veröffentlichungen des GKV-Kontenrahmens ersichtlich. Der Bericht steht noch aus, ein Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk an den Bundestagsabgeordneten Daniel Bahr gibt jedoch erste Auskunft. Bereits im März hat sich die FDP nach den konkreten Auswirkungen der Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen bei der Bundesregierung erkundigt. Im Detail sollte benannt werden, wie hoch die Einsparungen im Jahr 2007 waren, die die Kassen aus Arzneimittelrabattverträgen erzielt haben, und welche GKV-Arzneimittelausgaben sich daraus konkret für 2007 ergeben.

 

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums lagen die effektiven Arzneimittelausgaben in 2007 bei 27,76 Milliarden Euro. Der Gesamtblock der Arzneimittelrabatte, dabei sind Hersteller- und Apothekenrabatte zusammengefasst, betrug stattliche 2,28 Milliarden Euro und wurde in den Ausgaben bereits mindernd geltend gemacht. Eine genaue Aufschlüsselung der Höhe der Einsparungen aus Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V ist allerdings nicht möglich, da sämtliche Rabatte in der Statistik zusammen erfasst und ausgewiesen werden. Auf dieses Problem hat der Deutsche Apothekerverband bereits mit Inkrafttreten der Rabattregelung hingewiesen und Gespräche mit dem Gesundheitsministerium geführt.

 

Nun tragen die Bemühungen wohl doch noch zur späten Einsicht bei. Mit dem dritten Quartal 2008 werden die Krankenkassen wegen der unbefriedigenden Datenlage verpflichtet, die Einsparungen im Rahmen der Rechnungslegung detailliert auszuweisen, untergliedert nach gesetzlichen Rabatten der Hersteller, gesetzlichen Rabatten der Apotheken und vertraglich vereinbarten Rabatten pharmazeutischer Unternehmen nach § 130a Abs.8 SGB V.

 

Der Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit, der per Gesetz bis zum 31. März 2008 erstellt werden sollte, steht jedoch noch immer aus. Grund dafür könnte sein, dass auf die spezielle Abfrage zur Höhe der Arzneimittelvertragsrabatte bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen lediglich der AOK- und der IKK-Bundesverband geantwortet haben. Dabei nennt die AOK ein Einsparvolumen von 65 Millionen Euro und die IKK 5,7 Millionen Euro. Diese Einsparungen sind überwiegend im zweiten Halbjahr 2007 angefallen.

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